Kategorie: Gebührenrecht |
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Frage: überhöhte gebührenrechnung ? |
| Gefragt am 28.11.2011 21:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020 |
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Habe als GF einer Firma einen RA zum Eintreiben einer nicht eingebrachten Kommanditeinlage in Höhe von Euro 4.300,- beauftragt. Ein Mahnbescheid wurde mittels Versäumnisurteil erlassen. Der Gegner hat keinerlei Einsprüche erhoben. Vollstreckbarer Titel liegt vor. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Leider kann ich die von Ihnen angehängte Rechnung nicht einsehen. Könnten Sie mir diese bitte noch einmal an meine unten angegebene E-Mail-Adresse zusenden? Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 Tel. 140240 o. 140241 |
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