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Kategorie: Gebührenrecht

Frage: überhöhte gebührenrechnung ?

Gefragt am 28.11.2011 21:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Habe als GF einer Firma einen RA zum Eintreiben einer nicht eingebrachten Kommanditeinlage in Höhe von Euro 4.300,- beauftragt. Ein Mahnbescheid wurde mittels Versäumnisurteil erlassen. Der Gegner hat keinerlei Einsprüche erhoben. Vollstreckbarer Titel liegt vor.
Gerichtsvollzieher war beauftragt. Schuldner hat sich zwischenzeitlich bereit erklärt monatl. Euro 400,-- abzuzahlen. Eine schriftliche Vergleichsvereinbarung (Berechnung Laufzeit, Zinsen, Anwaltsgeb. etc.) wurde vom RA bisher nicht erstellt. Aufgerufenen RA-Kosten insgesamt 1.730,-- Euro (rd. 31% der Schuld incl. Gerichtskosten, sowie die Kosten die eigentlich der Beklagte zu zahlen hätte und die jetzt von mir eingefordert werden) Die Summe erscheint mir deutlich zu hoch. Anhängend die Rechnungen des RA, mit der Bitte um Prüfung und Information in puncto weiterer Vorgehensweise an mich.
VG

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Leider kann ich die von Ihnen angehängte Rechnung nicht einsehen.

Könnten Sie mir diese bitte noch einmal an meine unten angegebene E-Mail-Adresse zusenden?



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244

Tel. 140240 o. 140241

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