Prüfen von Risikozuschlag
Dezember 20, 2012 | 10,00 EUR | beantwortet von Esther Riehl-Müller
Grüß Gott,
meine Frage fokussiert sich in Richtung PKV und erhobenen Risikozuschlag.
Im Detail: Mein Sohn war bis zum August diesen Jahres bei der Allianz privat krankenversichert. Dann begann er eine Ausbildung, mit der Folge der Aufnahme in die GKV. Nach drei Monaten beendete er die Ausbildung und es erfolgte ein neuer Antrag bei der Allianz PKV. Nach der Antragsstellung erhalte ich nun eine Erklärung als Vorlage, bei der ich einem Risikozuschlag für Leistenbruch und Kopfschmerz in Höhe von fast 50% des Gesamtbeitrages zustimmen soll.
Mein Sohn ist Leistungssportler und mit einer hohen Fitness ausgestattet.
Korrekt ist, dass mein Sohn in diesem Frühjahr an der Leiste operiert wurde und wegen einer Erkältung beim Hausarzt war und u.a. auch Kopfschmerzen angegeben hat.
In der Erklärung der Versicherung steht, nach §41 VVG steht Ihnen das Recht zu, einen Risikozuschlag überprüfen zu lasssen. Wie und wo kann ich prüfen lassen, ob diese Forderung zu einem Risikozuschlag gerechtfertigt ist, respektive wie kann man diesen mindern?
Gerne höre ich von Ihnen, vielen Dank.
Mit besten Grüßen
Klaus Verhoeven
Hallo
wenn Sie nicht mit dem Risikozuschlag einverstanden sind ist Ihr erster Ansprechpartner der Vermittler der mit Ihnen den Antrag aufgenommen hat.
Haben SIe keinen oder er steht nict zur Verfügung, dann können Sie bei der Allianz auch direkt anrufen und dort Fragen ws zu tun ist um den Risikozuschlag
zu mindern oder das er wegfällt.
In jedem Fall benötigen Sie ein Attest vom Arzt der schriftlich bestätigt das die Leiste seit der OP behandlungs und beschwerde frei ist . Bei den Kopfschmerzen
ist der Auslöser wieso Ihr Sohn diese bekommt wichtig, wann treten diese auf?
Danach entscheidet der Versicherer ob ein Riikozuschlag erhoben wird oder nicht und in welcher Höhe er diesen kalkuliert.
Sie haben auch die Möglichkeit einen Versicherungsberater oder Makler zu beauftragen das er Ihnen hilft.
In jedem Fall können Sie entscheiden ob Sie den Vertrag mit Zuschlag annehmen oder nicht.
Sollten Sie den Antrag annehmen mit Zuschlag ist der Versicherer verpflichtet ( meist nach 3 Jahren) nach einiger Zeit zu prüfen ob der Risikozuschlag noch gerechtfertigt ist oder nicht.
§41 VVG besagt allerdings nur das der Versicherer das Recht hat auf einen Zuschlag und bei laufenden Verträgen binnen 1 Monat nach kenntnis einen Zuschlag erheben darf oder den Vertrag sogar Kündigen kann.
Mfg
E.Riehl-Müller
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