Wie können wir Spendenbescheinigungen für unsere Spender ausstellen?
Juli 7, 2023 | 55,00 EUR | beantwortet von Günther Schmidt
Sehr geehrter Steuerberater,
wir sind ein gemeinnütziger Verein, der sich für den Umweltschutz engagiert. In der Vergangenheit haben wir regelmäßig Spenden von Unternehmen und Privatpersonen erhalten, die wir gerne mit Spendenbescheinigungen bestätigen möchten. Leider haben wir bisher noch keine Erfahrung mit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen und sind uns unsicher, wie wir dabei vorgehen sollen.
Unsere Sorge besteht darin, dass wir die steuerlichen Vorschriften nicht korrekt einhalten könnten und dadurch Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Zudem möchten wir sicherstellen, dass unsere Spender die Bescheinigungen ordnungsgemäß für ihre Steuererklärung verwenden können.
Können Sie uns bitte erklären, wie wir Spendenbescheinigungen für unsere Spender ausstellen können? Welche Angaben müssen auf den Bescheinigungen enthalten sein? Gibt es bestimmte Fristen, die wir beachten müssen? Und wie können wir sicherstellen, dass unsere Bescheinigungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen?
Wir wären Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Thema und freuen uns auf Ihre hilfreichen Tipps und Ratschläge.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Kleine
Sehr geehrte Frau Kleine,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Ihren gemeinnützigen Verein. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, wie Sie dabei vorgehen sollen, um steuerliche Vorschriften korrekt einzuhalten und sicherzustellen, dass Ihre Spender die Bescheinigungen ordnungsgemäß für ihre Steuererklärung verwenden können.
Um Spendenbescheinigungen korrekt ausstellen zu können, müssen bestimmte Angaben enthalten sein. Dazu gehören unter anderem der Name und die Anschrift des Spenders, der Betrag der Spende, das Datum der Spende sowie der Vermerk, dass es sich um eine Spende handelt und keine Gegenleistung erbracht wurde. Zudem muss auf der Bescheinigung der gemeinnützige Zweck des Vereins sowie dessen Steuernummer oder Freistellungsbescheid angegeben sein.
Es gibt auch Fristen, die Sie beachten müssen, wenn Sie Spendenbescheinigungen ausstellen. Grundsätzlich sollten diese Bescheinigungen zeitnah nach Eingang der Spenden ausgestellt werden, spätestens jedoch bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres. Für eine Spende, die in diesem Jahr getätigt wurde, müsste die Bescheinigung also spätestens bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres ausgestellt werden.
Um sicherzustellen, dass Ihre Bescheinigungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, der sich auf Vereinsbesteuerung und Gemeinnützigkeit spezialisiert hat. Dieser kann Ihnen dabei helfen, die Bescheinigungen korrekt auszustellen und alle erforderlichen Angaben zu berücksichtigen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Engagement im Umweltschutz und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Ihre Spender.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Schmidt
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