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Frag einen Steuerberater zum Thema Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Welche Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins sind steuerpflichtig?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Piotr Vollmann und Vorstand eines gemeinnützigen Vereins, der sich für den Umweltschutz engagiert. In letzter Zeit haben wir verstärkt Spenden und Fördergelder erhalten, was natürlich sehr erfreulich ist. Doch nun stellen sich mir einige Fragen bezüglich der Besteuerung unserer Einnahmen.

Bisher haben wir hauptsächlich Mitgliedsbeiträge und Spenden erhalten, die wir für unsere Projekte verwenden. Nun haben wir jedoch auch Fördergelder von verschiedenen Stiftungen erhalten. Ich frage mich, ob diese Einnahmen steuerpflichtig sind und wie wir diese korrekt in unserer Buchhaltung erfassen müssen.

Des Weiteren haben wir ein Fest organisiert, um Spenden für unsere Projekte zu sammeln. Auch hier frage ich mich, ob diese Einnahmen steuerpflichtig sind und wie wir diese richtig verbuchen müssen.

Ich mache mir Sorgen, dass wir möglicherweise Fehler in der Besteuerung unserer Einnahmen machen und dadurch Probleme mit dem Finanzamt bekommen könnten. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir genau erklären könnten, welche Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins steuerpflichtig sind und wie wir diese korrekt behandeln müssen, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Piotr Vollmann

Dora Krause

Sehr geehrter Herr Vollmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Besteuerung der Einnahmen Ihres gemeinnützigen Vereins, der sich für den Umweltschutz engagiert. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie die verschiedenen Einnahmen korrekt behandeln müssen, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Ich werde Ihnen daher gerne ausführlich erläutern, welche Einnahmen steuerpflichtig sind und wie Sie diese in Ihrer Buchhaltung richtig verbuchen sollten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass gemeinnützige Vereine grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit sind, soweit ihre Einnahmen und Ausgaben ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Dazu zählen beispielsweise Umweltschutzprojekte, wie sie Ihr Verein verfolgt. Mitgliedsbeiträge und Spenden gehören zu den steuerlich begünstigten Einnahmen, da sie dazu dienen, die gemeinnützigen Zwecke des Vereins zu finanzieren.

Fördergelder von Stiftungen sind in der Regel ebenfalls steuerbegünstigt, sofern sie zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet werden. Sie müssen diese Einnahmen daher nicht versteuern, sollten sie aber dennoch in Ihrer Buchhaltung korrekt erfassen und nachweisen können, dass sie für gemeinnützige Zwecke verwendet wurden.

Einnahmen aus Veranstaltungen, wie dem von Ihnen organisierten Fest, sind grundsätzlich steuerpflichtig, sofern sie nicht der ideellen Tätigkeit des Vereins dienen, sondern wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Da Sie das Fest jedoch zur Spendenakquise für Ihre Projekte organisiert haben, können Sie die Einnahmen als steuerbegünstigt behandeln. Dennoch sollten Sie hier darauf achten, dass die Einnahmen klar als Spenden deklariert und für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Um steuerliche Probleme zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und nachzuweisen, dass sie ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen. Führen Sie eine ordnungsgemäße Buchführung und halten Sie sich an die steuerlichen Vorgaben für gemeinnützige Vereine.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dora Krause
Steuerberaterin

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Dora Krause