Wie kann ein Verein seine Satzung anpassen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden?
November 27, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Dora Krause
Sehr geehrte Steuerberatung,
ich bin Renate Vollmann und leite einen Verein, der sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Umweltbildung engagiert. Wir sind bereits seit einigen Jahren aktiv und haben bisher als gemeinnützig anerkannter Verein agiert. Nun haben wir jedoch festgestellt, dass unsere Satzung nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, um weiterhin als gemeinnützig anerkannt zu werden.
Der Ist-Zustand ist also, dass unsere Satzung veraltet ist und nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dies bereitet mir Sorgen, da wir als gemeinnütziger Verein auf diese Anerkennung angewiesen sind, um Spenden und Fördermittel erhalten zu können.
Meine Frage ist daher, wie wir unsere Satzung am besten anpassen können, um wieder als gemeinnützig anerkannt zu werden. Welche konkreten Schritte müssen wir dabei beachten? Gibt es bestimmte Formulierungen oder Passagen, die unbedingt in die Satzung aufgenommen werden müssen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden?
Über Ihre Unterstützung und Beratung zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar, da es für uns als Verein von großer Bedeutung ist, weiterhin als gemeinnützig anerkannt zu bleiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Renate Vollmann
Sehr geehrte Frau Vollmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Steuerberaterin für Vereinsbesteuerung und Gemeinnützigkeit. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich rechtzeitig um die Anpassung Ihrer Satzung kümmern, um weiterhin als gemeinnütziger Verein anerkannt zu bleiben und somit Spenden und Fördermittel erhalten zu können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, welche konkreten Anforderungen an eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein gestellt werden. Eine gemeinnützige Satzung muss bestimmte formalrechtliche Voraussetzungen erfüllen und inhaltliche Bestimmungen enthalten, die den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen.
Zu den formalrechtlichen Voraussetzungen zählt unter anderem die Eintragungsfähigkeit der Satzung, d.h. sie muss den Anforderungen des jeweiligen Vereinsrechts entsprechen und beim zuständigen Registergericht eingetragen werden können. Zudem müssen in der Satzung die Vereinszwecke klar definiert und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt werden.
Für Ihren Verein, der sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Umweltbildung engagiert, sollten Sie also in Ihrer Satzung genau festlegen, welche konkreten gemeinnützigen Zwecke Sie verfolgen, wie z.B. die Förderung von Umweltschutz, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen oder die Förderung des Naturschutzes.
Zudem sollten Sie in Ihrer Satzung klar und eindeutig festlegen, wie diese Zwecke verwirklicht werden sollen, z.B. durch die Organisation von Umweltbildungsveranstaltungen, die Unterstützung von Umweltprojekten oder die Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
Es ist auch wichtig, dass Ihre Satzung bestimmte Klauseln enthält, die sicherstellen, dass die Mittel des Vereins ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und keine Gewinne an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Hierzu gehören z.B. Regelungen zur Verwendung der Vereinsmittel, zur Geschäftsführung und zur Auflösung des Vereins.
Um Ihre Satzung konkret anzupassen, empfehle ich Ihnen, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden, der Sie bei der Überarbeitung Ihrer Satzung unterstützen kann. Er kann Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Formulierungen und Passagen in die Satzung aufzunehmen, um die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit zu erfüllen.
Es ist wichtig, dass Sie sich Zeit nehmen und sorgfältig an der Anpassung Ihrer Satzung arbeiten, um sicherzustellen, dass diese den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entspricht und Ihr Verein weiterhin als gemeinnützig anerkannt wird.
Ich hoffe, dass meine Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Anpassung Ihrer Satzung und Ihrem Engagement für die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Umweltbildung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dora Krause
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