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Frag einen Steuerberater zum Thema Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Können ehrenamtliche Tätigkeiten steuerlich geltend gemacht werden?

Sehr geehrte Steuerberaterin,

ich heiße Dennis Kuhn und bin Mitglied in einem gemeinnützigen Verein, der sich für den Umweltschutz einsetzt. In meiner Freizeit engagiere ich mich ehrenamtlich in diesem Verein und übernehme verschiedene Aufgaben, wie die Organisation von Veranstaltungen oder die Betreuung der Webseite. Dabei fallen auch Kosten für Materialien oder Dienstleistungen an, die ich größtenteils selbst trage.

Nun frage ich mich, ob ich diese ehrenamtlichen Tätigkeiten steuerlich geltend machen kann. Bisher habe ich keine Ausgaben zurückerstattet bekommen oder in meiner Steuererklärung angegeben. Doch gerade in Zeiten knapper Budgets wäre es für mich eine große Erleichterung, wenn ich zumindest einen Teil meiner Kosten steuerlich absetzen könnte.

Ich mache mir Sorgen, dass meine ehrenamtliche Tätigkeit nicht anerkannt wird oder dass ich etwas falsch gemacht habe, indem ich bisher keine Ausgaben angegeben habe. Deshalb würde ich gerne von Ihnen wissen, ob und wie ich meine ehrenamtlichen Tätigkeiten steuerlich geltend machen kann. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss? Welche Unterlagen benötige ich dafür und wie gehe ich am besten vor?

Über eine ausführliche Antwort würde ich mich sehr freuen, da mir dieses Thema sehr am Herzen liegt und ich gerne Klarheit darüber hätte, ob und wie ich von steuerlichen Vorteilen profitieren kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dennis Kuhn

Dora Krause

Sehr geehrter Herr Kuhn,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten im gemeinnützigen Verein. Es ist lobenswert, dass Sie sich für den Umweltschutz engagieren und Ihre Zeit und Ressourcen in diesen Verein investieren.

Grundsätzlich ist es möglich, bestimmte Kosten im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit steuerlich geltend zu machen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen, um von steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Nur in diesem Fall können Spenden und Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden.

Als ehrenamtlich tätige Person können Sie bestimmte Ausgaben, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen, als Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Materialkosten oder Verpflegungskosten. Wichtig ist, dass Sie Belege und Nachweise über die entstandenen Kosten sammeln und aufbewahren. Diese können Sie dann im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben.

Es ist jedoch zu beachten, dass es eine Pauschale für ehrenamtlich Tätige gibt, die Sie in Anspruch nehmen können. Für ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich können bis zu 720 Euro im Jahr steuerfrei erstattet werden. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten, die über diesem Betrag liegen, steuerlich geltend machen können.

Um Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten steuerlich absetzen zu können, sollten Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage N ausfüllen. Dort können Sie Ihre Werbungskosten angeben und die entsprechenden Belege beifügen. Falls Sie bisher keine Ausgaben angegeben haben, ist es ratsam, dies nachzuholen und Ihre Kosten rückwirkend anzugeben.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Viel Erfolg bei der steuerlichen Absetzung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten und weiterhin viel Engagement für den Umweltschutz.

Mit freundlichen Grüßen,
Dora Krause

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Dora Krause