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Frag einen Steuerberater zum Thema Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Kann ein Verein auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe führen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich habe eine Frage bezüglich der Besteuerung eines Vereins und der Führung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Mein Verein ist seit vielen Jahren gemeinnützig tätig und hat sich zum Ziel gesetzt, soziale Projekte in unserer Region zu unterstützen. Bisher haben wir ausschließlich Spenden und Mitgliedsbeiträge als Einnahmen generiert.

Nun überlegen wir, ob es für uns sinnvoll wäre, auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu führen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren und unsere Projekte weiter auszubauen. Allerdings habe ich Bedenken, dass dies möglicherweise die Gemeinnützigkeit unseres Vereins gefährden könnte und zu steuerrechtlichen Problemen führen könnte.

Daher meine Frage an Sie: Ist es einem gemeinnützigen Verein erlaubt, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu führen? Welche steuerlichen Aspekte müssen dabei beachtet werden und wie können wir sicherstellen, dass wir weiterhin als gemeinnützig anerkannt werden?

Ich bin mir unsicher, wie wir hier am besten vorgehen sollen und würde mich über Ihre fachkundige Beratung und Unterstützung sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Chloé Hausdorf.

Björn Ley

Sehr geehrte Frau Hausdorf,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Besteuerung eines Vereins und der Führung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Es ist durchaus möglich und auch erlaubt, dass gemeinnützige Vereine wirtschaftliche Geschäftsbetriebe führen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Allerdings gibt es dabei einige steuerliche Aspekte zu beachten, um die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden.

Grundsätzlich darf ein gemeinnütziger Verein wirtschaftliche Geschäftsbetriebe führen, solange diese Betriebe in einem engen Zusammenhang mit dem steuerbegünstigten Zweck des Vereins stehen. Das bedeutet, dass die erwirtschafteten Gewinne ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet werden dürfen und nicht dazu dienen dürfen, Gewinne zu erzielen, die dann an die Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden.

Bei der Führung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben müssen gemeinnützige Vereine darauf achten, dass die Einkünfte aus diesen Betrieben nicht den steuerbegünstigten Zweck des Vereins übersteigen. Ein Verhältnis von 1/3 der Gesamteinnahmen des Vereins aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu den Gesamteinnahmen des Vereins aus allen Quellen wird in der Regel als unbedenklich angesehen.

Es ist wichtig, dass die Einnahmen und Ausgaben aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben getrennt von den übrigen Einnahmen und Ausgaben des Vereins geführt werden. Zudem müssen die Einnahmen aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in der gemeinnützigen Körperschaftsteuererklärung gesondert ausgewiesen werden.

Um sicherzustellen, dass Ihr Verein weiterhin als gemeinnützig anerkannt wird, empfehle ich Ihnen, sich vor der Aufnahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit einem erfahrenen Steuerberater in Verbindung zu setzen. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihnen helfen, alle steuerlichen Aspekte zu beachten, um die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins nicht zu gefährden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Björn Ley, Steuerberater

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Experte für Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Björn Ley

Björn Ley

Magdeburg

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