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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Umsatzsteuer in der Einnahme-/Überschussrechg.?

Die Umsatzsteuer wird in der Einnahme-Überschussrechnung auch als 'Kosten' und als 'Einnahmen' erfasst. Das sieht m.E. bei einem Handelsbetrieb vereinfacht so aus:
Einnahmen netto: 10.000,-
+ vereinnahmte Umsatzsteuer: 1.900,-
= Gesamte Einnahme: 11.900,-
abzüglich Wareneinstand plus Kosten, netto: 8.000,-
abzüglich Vorsteuern (hier fiktiv): 1.200,-
= Gewinn: 2.700,-
Frage: M.E. ist das ein überhöht dargestellter Gewinn, denn der eigentliche, betriebswirtschaftliche Gewinn ist doch nur 2.000,-?
Die Differenz bei der MwSt. von 700 Euro muss man ja logischerweise ans FA abführen. Wie wird das in der Einnahme-/Überschussrechnung erfasst, damit es nicht zu einem erhöhten Gewinnausweis kommt?

Matthias Wander

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Ihr Berechnung ist richtig. Die an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuervorauszahlung ist (bei Bezahlung) ebenfalls eine Betriebsausgabe. In Ihrem Fall USt 1.900,- abzügl. VorSt 1.200,- = 700,-.

Im Ergebnis ergibt sich also ein Gewinn von 2.000,-. Jedoch wird dieser so nie in der BWA ablesbar sein, da die Umsatzsteuervorauszahlung je nach Voranmeldungszeitraum Monat(e) später gezahlt wird.

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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Experte für Umsatzsteuer

Matthias Wander