Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Ort der Lieferung

Guten Morgen,

ein Unternehmer aus Odessa (Ukraine) erwirbt in Deutschland von einem deutschen Unternehmer Brillenfassungen die er bar bezahlt und danach mit nach Odessa nimmt um sie dort zu veräußern. Wie hat die Rechnung des deutschen Unternehmers auszusehen?
Hat der deutsche Unternehmer Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen (Ort der Lieferung Deutschland?)?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Danhk für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Lieferung ist in Deutschland nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG umsatzsteuerbar.

Sie ist aber umsatzsteuerbefreit, wenn der Kunde die Ware selbst von Deutschland aus in die Ukraine verbringt (sogenannter Berförderungsfall). Hierzu muß durch die zuständige Grenz-oder Zollstelle ein belegmässiger Ausfuhrnachweis durch den Kunden vorgelegt werden ( § 9 UstDV i.V. mit Abschnitt 132 UStR).

Wenn dieser Ausfuhrnachweis vorgelegt wird, kann der deutsche Unternehmer seine Rechnung, für die er zunächst die Umsatzsteuer ausweisen muß, berichtigen und ohne Ausweis der Umsatzsteuer ausstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Mindesteinsatzes behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Umsatzsteuer

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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