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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Umsatzsteuer EU

Hallo,
wir sind eine Werbeagentur aus Raum Stuttgart.
Wir haben ein Werbesystem aus Österreich gekauft und bezahlt. Ohne Umsatzsteuer (Nicht steuerbarer Umsatz gemäß §3a Abs. 10 USt-Gesätz) Sowohl der Verkäufer aus Österreich und wir als Käufer besitzen eine Umsatzsteuer ID.
Unsere Frage. Müssen wir das ganze irgendwo angeben z.B. in unseren Vorsteueranmeldung?
Wie solllen wir die "Ausgabe" in unserer Buchhaltung erfassen? (Einnahme/Überschuss) Rechnung.

Claudia Hochweis

Lieber Forumsteilnehmer,

Wenn die Rechnung in Österreich so ausgestellt wurde, dann bedeutet das, dass keine Umsatzsteuer verrechnet wurde weil es sich um eine "Katalogleistung" handelt. Das führt dazu, dass die Steuerschuld (Umsatzsteuerschuld) von Österreich auf Deutschland - nämlich vom Lieferanten auf den Kunden - übergeht.

Sie müssen daher diese Rechnung in Ihre Umsatzsteuervoranmeldung aufnehmen und davon die Erwerbs-Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt abführen. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, dann können Sie diese wieder als Erwerbs-Vorsteuer abziehen.

Erforderlich dafür ist, dass BEIDE UID-Nummern, sowohl vom Lieferanten (Österreich) als auch vom Empfänger (Ihnen) auf der Rechnung angeführt sind.

Andernfalls könnte es dazu führen, dass Sie den Vorsteuerabzug verlieren - also bitte darauf achten.

Zur Eintragung in der Einnahmen-Ausgabenrechnung: das ist wie eine Ausgabe die Sie in Deutschland getätigt hätten (also netto) denn die Erwerbsvor- und umsatzsteuer fallen in Summe auf Null aus.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

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Experte für Umsatzsteuer

Claudia Hochweis

Claudia Hochweis

Wiener Neudorf

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