Einkünfte einer Limited durch Kosmetiksalon
August 10, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Irmingard Huber-Stempfel
Eine Ltd. hat über eine Kooperation mit einem Kosmetiksalon Einnahmen durch ein Gerät zur dauerhaften Haarentfernung, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Müssen die Einkünfte hieraus dennoch der Umsatzsteuer unterworfen werden oder kann bei Einnahmen und Ausgaben darauf verzichtet werden?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich kann Ihre Frage nicht vollständig beantworten. Es fehlen mir wichtige Sachverhaltselemente. Welche Kooperation besteht mit dem Kosmetiksalon. Warum ist der Kosmetiksalon umsatzsteuerbefreit? (Kleinunternehmer?) Ich nehme an, dass die Limited das Gerät an den Kosmetiksalon vermietet? Wie Sie aus meinen Fragen ersehen, ist eine konkrete Antwort nicht möglich. Diese kann erfolgen wenn im Rahmen der Nachfragefunktion auf meine Fragen geantwortet wird.
Grundsätzlich ist eine Limited ein selbständiger Unternehmer im Umsatzsteuerrecht. Fraglich ist, ob durch die Kooperation eine weitere Unternehmereigenschaft entstanden ist, z.B. durch eine GbR. Diese wäre dann ein weiterer Unternehmer. Der Kosmetiksalon wäre dann der dritte Unternehmer. Jeder Unternehmer muss seine Einnahmen der Umsatzsteuer unterwerfen. Es gelten für jeden Unternehmer die Kleinunternehmerregelung (Umsatz bis zu 17.500 €). Jeder Unternehmer beurteilt die Steuerfreiheit seines Umsatzes nach § 4 UStG. Das gleiche gilt für den Steuersatz. Bei Anwendung der Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer nicht erhoben und es besteht kein Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur bei der Organschaft (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Dies erfordert eine wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Eingliederung in den Organträger. Die Innenumsätze zwischen Organ und Organträger sind dann nicht umsatzsteuerlich relevant.
Ich freue mich auf Ihre genaue Sachverhaltsschilderung.
Meine Beratung erfolgt im Rahmen der Erstberatung. Veränderungen des Sachverhaltes können den rechtlichen Gehalt der Antwort verändern.
Mit freundlichen Grüssen
I. Huber-Stempfel
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?