Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen

Was passiert, wenn mein Partner und ich beide in die Steuerklasse IV wechseln?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Erika Endres und habe eine Frage bezüglich der Steuerklassen. Mein Partner und ich sind beide momentan in Steuerklasse III eingestuft, da wir bisher davon ausgegangen sind, dass dies für uns steuerlich am vorteilhaftesten ist. Allerdings überlegen wir nun, ob es für uns sinnvoll wäre, beide in die Steuerklasse IV zu wechseln.

Unsere Ausgangssituation ist folgende: Mein Partner verdient deutlich mehr als ich und fällt daher in die höhere Steuerklasse. Ich arbeite in Teilzeit und habe ein geringeres Einkommen. Da wir beide berufstätig sind, haben wir bisher die Steuerklasse III gewählt, um von den Steuervorteilen profitieren zu können.

Unsere Sorgen sind jedoch, dass wir eventuell zu viel Lohnsteuer zahlen und am Ende des Jahres möglicherweise eine hohe Steuernachzahlung leisten müssen. Wir fragen uns, ob es für uns finanziell günstiger wäre, beide in die Steuerklasse IV zu wechseln und ob es überhaupt möglich ist, in dieser Konstellation gemeinsam in die Steuerklasse IV eingestuft zu werden.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns bei dieser Entscheidung helfen könnten und uns mögliche Lösungen aufzeigen könnten. Gibt es alternative Optionen, die für uns steuerlich vorteilhafter wären? Welche Vor- und Nachteile hat der Wechsel in die Steuerklasse IV für uns als Paar?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Endres

Yvonne Schreiber

Sehr geehrte Frau Endres,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Steuerklassen. Ich freue mich, Ihnen bei Ihrer Entscheidung behilflich zu sein und Ihnen mögliche Lösungen aufzuzeigen.

In Ihrer Konstellation, in der Ihr Partner deutlich mehr verdient als Sie und beide berufstätig sind, kann es tatsächlich sinnvoll sein, über einen Wechsel in die Steuerklasse IV nachzudenken. In der Steuerklasse III profitiert vor allem der Partner mit dem höheren Einkommen von den Steuervorteilen, während der Partner mit dem geringeren Einkommen weniger profitiert und möglicherweise am Ende des Jahres eine Steuernachzahlung leisten muss.

In der Steuerklasse IV hingegen würden beide Partner individuell besteuert werden, was dazu führen kann, dass insgesamt weniger Lohnsteuer abgeführt wird und somit möglicherweise eine Steuerrückzahlung am Ende des Jahres erfolgt. Es ist durchaus möglich, dass Sie als Paar gemeinsam in die Steuerklasse IV eingestuft werden, wenn beide Partner einem Beruf nachgehen und sich nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden.

Es gibt auch alternative Optionen, die für Sie steuerlich vorteilhafter sein könnten. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, dass der Partner mit dem höheren Einkommen in die Steuerklasse IV wechselt und der Partner mit dem geringeren Einkommen in die Steuerklasse V. Dadurch würde der Partner mit dem höheren Einkommen weniger Lohnsteuer zahlen und der Partner mit dem geringeren Einkommen müsste keine Steuernachzahlung leisten.

Ein Wechsel in die Steuerklasse IV birgt jedoch auch Nachteile. Zum einen kann es sein, dass Sie monatlich weniger Nettoeinkommen zur Verfügung haben, da die Steuervorteile nicht mehr so stark zum Tragen kommen. Zum anderen kann es sein, dass Sie am Ende des Jahres eine Steuernachzahlung leisten müssen, wenn sich die Steuerlast durch andere Einkünfte, wie beispielsweise Kapitaleinkünfte, erhöht hat.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre individuelle Situation genau prüfen und ggf. eine Steuerberatung in Anspruch nehmen, um die für Sie optimale Lösung zu finden. Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre Steuersituation gemeinsam zu analysieren und die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Yvonne Schreiber

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Steuerklassen

Yvonne Schreiber