Steuerklassenwechsel werdender Eltern
Februar 10, 2013 | 35,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Guten Tag,
wir haben im April 2012 geheiratet und bis dato unsere Steuerklasse nicht gewechselt, d.h. aktuell sind wir beide noch in der Steuerklasse I.
Unser Bruttomonatsgehalt (d.h. ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) liegt bei 4090 Euro im Fall der Ehefrau und bei 5500 Euro im Fall des Ehemanns.
Wir erwarten im September 2013 unser erstes Kind. Im Zuge dessen stellen wir uns folgende Fragen:
a) welche Konstellation der Steuerklassen ist für uns empfehlenswert, damit wir (nach dem Lohnsteuerjahresausgleich) am meisten Netto haben - 5/3 oder 4/4?
b) Bis wann müssten wir die Steuerklasse wechseln?
c) ist es möglich und sinnvoll die Steuerklasse unmittelbar nach der Geburt erneut (d.h. innerhalb von 2013 zum zweiten Mal) zu wechseln?
d) was passiert wenn das Kind bereits im August auf die Welt kommt und die Ehefrau dann nur 6 Monate in der günstigeren Steuerklasse war?
e) Was sollte aus steuerlicher Sicht sonst noch berücksichtigt werden?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Lohnsteuerklassenwechsel keine Veränderung Ihrer Steuerschuld in Summe bewirkt. Sie erzielen lediglich einen Liquiditätsvorteil. Die Steuerschuld wird am Jahresende durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung festgesetzt. Aus dieser Sicht ist die Wahl der Steuerklasse irrelevant.
Wenn Sie die Steuerklasse wechseln wollen, um ein höheres Elterngeld zu erzielen, sollten Sie die Kombination 3 für den Ehepartner, der die meiste Zeit das Elterngeld beziehen soll, und 5 für den anderen Ehepartner wählen. Das sollten Sie möglichst schnell machen, da für die Berechnung des Elterngelds nur die Steuerklasse gilt, die in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes mehrheitlich bestand. Wenn Ihre Ehefrau nur 6 Monate in dieser Steuerklasse war, dann wird die alte Steuerklasse (in Ihrem Fall als 4 nach der Hochzeit) herangezogen, was zu einem geringeren Elterngeld führt. Bitte beachten Sie aber, dass diese Aufteilung zunächst zu einem geringeren monatlichen Nettoeinkommen führen wird, da Ihre Frau weniger verdient und aus der Sicht einer Maximierung des monatlichen Einkommens Sie die Steuerklasse 3, Ihre Frau die Steuerklasse 5 wählen müssten. Sie müssen hier entscheiden, was Ihnen wichtiger ist.
Sie können grundsätzlich nur einmal im Jahr einen Antrag auf Wechsel der Lohnsteuerklasse stellen, so dass Sie nach der Geburt nicht ohne weiteres wechseln können. Wenn Ihre Frau allerdings nach der Geburt gar kein steuerpflichtiges Einkommen mehr erzielt, haben Sie die Möglichkeit, trotzdem einen Wechsel zu beantragen. Dies sollte der Fall sein, wenn Ihre Ehefrau nach der Geburt nur Elterngeld bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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