Antrag auf Wechsel der Steuerklasse nach Trennung
April 23, 2023 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich habe mich Ende Dezember 2022 von meiner Frau getrennt. Die Kinder (15 & 17) leben weiterhin bei mir im Haushalt. Wir sind bisher gemeinsam veranlagt (3&5). Ich möchte (muss) jetzt die Steuerklasse 2 beantragen. Wie kann ich das machen und was muss ich dabei beachten?
Hallo!
Um den Wechsel in die Steuerklasse 2 zu vollziehen, müssten Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung auf Elster.de ausfüllen und dort die Angaben Ihrer Kinder auf der Anlage Kinder eintragen. Dann werden Sie in die Steuerklasse 2 eingestuft. Voraussetzung ist, dass Sie alleine mit Ihren Kindern im Haushalt wohnen und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person haben (z.B. neuer Partner).
Stellen Sie den Antrag nicht, dann müssten Sie dem Finanzamt auf jeden Fall gegenüber anzeigen, dass Sie seit 12/2022 dauernd getrennt sind, weil Sie dann in die Steuerklasse 4 müssten. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (=Steuerklasse 2) könnten Sie dann auch über die Einkommensteuererklärung beantragen. Dann wird Ihnen die Steuervergünstigung nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern über die Einkommensteuerveranlagung gewährt.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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