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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich meine Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Louis Busse und arbeite als Angestellter in einem Unternehmen, das sich in einer anderen Stadt befindet als mein Wohnort. Ich pendle täglich mit dem Auto zur Arbeit und zurück, was mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist. Nun frage ich mich, ob ich die Fahrtkosten steuerlich geltend machen kann.

Derzeit belaufen sich meine Fahrtkosten pro Monat auf etwa 200 Euro, was über das gesamte Jahr betrachtet einen nicht unerheblichen Betrag ausmacht. Da ich als Angestellter keine Möglichkeit habe, diese Kosten durch meinen Arbeitgeber erstattet zu bekommen, wäre es sehr hilfreich für mich, wenn ich sie zumindest von der Steuer absetzen könnte.

Meine Sorge besteht darin, dass ich möglicherweise einen finanziellen Nachteil habe, wenn ich die Fahrtkosten nicht steuerlich geltend machen kann. Ich bin mir jedoch unsicher, ob und wie dies möglich ist, da ich in steuerlichen Fragen nicht besonders bewandert bin.

Können Sie mir daher bitte erklären, ob und in welcher Höhe ich meine Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer absetzen kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um diese Kosten steuerlich geltend zu machen? Welche Unterlagen benötige ich dafür und wie gehe ich am besten vor, um dies korrekt zu beantragen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Louis Busse

Wolfgang Lenzner

Sehr geehrter Herr Busse,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Fahrtkosten zur Arbeit. Gerne erläutere ich Ihnen, wie Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Grundsätzlich ist es möglich, Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit steuerlich abzusetzen. Dabei gibt es jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum einen müssen Sie tatsächlich mit dem eigenen Auto zur Arbeit pendeln und die Kosten hierfür selbst tragen. Zudem ist es wichtig, dass es sich um eine regelmäßige tägliche Fahrt handelt, die notwendig ist, um zur Arbeitsstelle zu gelangen.

Die Höhe der absetzbaren Fahrtkosten richtet sich nach der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz. Hierfür können Sie entweder die tatsächlichen Kosten pro Kilometer oder pauschal 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen. In Ihrem Fall, mit monatlichen Fahrtkosten von etwa 200 Euro, sollten Sie die genaue Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ermitteln, um die Höhe der absetzbaren Kosten zu berechnen.

Um die Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie entsprechende Nachweise wie Tankquittungen, Rechnungen für Reparaturen und Wartungen am Auto sowie Fahrtenbuchaufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass es sich um Fahrten zur Arbeit handelt. Diese Unterlagen sind wichtig, um mögliche Rückfragen des Finanzamts zu belegen.

Für die Beantragung der Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung sollten Sie das Formular "Anlage N" nutzen und dort die entsprechenden Angaben zu den Kosten und Fahrten machen. Achten Sie darauf, alle geforderten Informationen vollständig und korrekt anzugeben, um eventuelle Rückfragen zu vermeiden.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Fahrtkosten. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Lenzner

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Wolfgang Lenzner