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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich Fahrtkosten für meinen Arbeitsweg von der Steuer absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Tatiana Wunderlich und arbeite in einer Firma, die etwa 30 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist. Jeden Tag fahre ich mit dem Auto zur Arbeit und wieder nach Hause. Nun frage ich mich, ob ich die Fahrtkosten für meinen Arbeitsweg von der Steuer absetzen kann.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich die Fahrtkosten nicht in meiner Steuererklärung angebe. Da die Spritpreise in den letzten Jahren gestiegen sind, kommen hier doch ganz schön hohe Summen zusammen. Ich würde gerne wissen, ob es sich lohnt, die Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen und wie genau ich das am besten mache.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Fahrtkosten absetzen zu können? Muss ich zum Beispiel ein Fahrtenbuch führen oder reicht es, die Kilometeranzahl und die Anzahl der Arbeitstage anzugeben? Und wie hoch ist der Betrag, den ich pro Kilometer geltend machen kann?

Ich hoffe, Sie können mir bei diesen Fragen weiterhelfen und mir mögliche Lösungswege aufzeigen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Wunderlich

Wolfgang Stricker

Sehr geehrte Frau Wunderlich,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, Fahrtkosten für Ihren Arbeitsweg von der Steuer abzusetzen. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie hier möglicherweise Geld verschenken. Gerne erläutere ich Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen und wie Sie dies am besten umsetzen können.

Grundsätzlich können Sie die Fahrtkosten für Ihren Arbeitsweg als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Dabei ist es wichtig, dass es sich um eine beruflich bedingte Fahrt handelt, also um Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte. Für die steuerliche Anerkennung dieser Kosten gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie die Kosten für die Fahrten nachweisen können. Dazu sollten Sie entweder ein Fahrtenbuch führen, in dem Sie die gefahrenen Kilometer und die Anzahl der Arbeitstage festhalten, oder aber Sie verwenden eine andere nachvollziehbare Dokumentation, wie zum Beispiel Tankquittungen oder Kilometerstandsnachweise. Es ist wichtig, dass die Angaben glaubhaft sind und sich plausibel nachvollziehen lassen.

Des Weiteren gibt es eine Pauschale für die Kilometer, die Sie für jeden gefahrenen Kilometer geltend machen können. Für das Jahr 2021 beträgt dieser Kilometersatz 0,30 Euro pro Kilometer. Sie multiplizieren einfach die Anzahl der Entfernungskilometer zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte mit diesem Satz, um den Betrag zu ermitteln, den Sie als Werbungskosten absetzen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer ansetzen dürfen, nicht jedoch die kürzeste Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Zudem müssen Sie die Kosten für andere Fahrten, wie zum Beispiel Fahrten zur Kita oder zum Einkaufen, von den absetzbaren Fahrtkosten abziehen.

Insgesamt lohnt es sich in den meisten Fällen, die Fahrtkosten für den Arbeitsweg in der Steuererklärung anzugeben, da sie zu den Werbungskosten zählen und somit die Steuerlast mindern. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Stricker

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Experte für Steuererklärung

Wolfgang Stricker