Muss ich Schenkungssteuer zahlen, wenn ich meinem Kind Geld schenke?
Januar 20, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Eiko Hoffmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Jessica Mellert und stehe vor der Frage, ob ich Schenkungssteuer zahlen muss, wenn ich meinem Kind Geld schenke. Hintergrund ist, dass ich meinem Kind gerne finanziell unter die Arme greifen möchte und ihm eine größere Geldsumme zukommen lassen möchte. Allerdings mache ich mir Sorgen, dass dies steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Aktuell befinden sich sowohl mein Kind als auch ich in einer finanziell stabilen Situation. Mein Kind ist berufstätig und verdient ein eigenes Einkommen, während ich als Rentnerin über Ersparnisse verfüge, die ich gerne teilen möchte. Da es sich um eine größere Summe handelt, die ich meinem Kind schenken möchte, möchte ich sicherstellen, dass dies steuerlich korrekt abläuft und keine unerwarteten Kosten entstehen.
Meine Frage an Sie als Experten für Schenkungssteuer ist daher: Muss ich Schenkungssteuer zahlen, wenn ich meinem Kind Geld schenke, und wenn ja, in welcher Höhe? Gibt es Möglichkeiten, um Schenkungssteuer zu vermeiden oder zumindest zu minimieren? Ich würde mich über Ihre fachkundige Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Mellert
Sehr geehrte Frau Mellert,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Schenkungssteuer in Bezug auf die geplante Geldschenkung an Ihr Kind. Als Experten für Schenkungssteuer kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen die relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich unterliegen Schenkungen, die Sie an Ihr Kind tätigen, der Schenkungssteuer. Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen fällig wird, die ohne Gegenleistung erfolgen. Dabei gilt es zu beachten, dass Schenkungen innerhalb der Familie, wie beispielsweise an Kinder, einen Freibetrag haben. Aktuell beträgt dieser Freibetrag für Kinder 400.000 Euro innerhalb von 10 Jahren. Das bedeutet, dass Sie Ihrem Kind bis zu dieser Summe steuerfrei schenken können.
Sollte der Betrag Ihrer geplanten Schenkung diesen Freibetrag übersteigen, wird auf den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer erhoben. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Schenkung. Für Kinder gilt hierbei in der Regel die günstigste Steuerklasse I.
Um Schenkungssteuer zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist es, die Schenkung über einen Zeitraum zu strecken, sodass der Freibetrag in jedem Jahr neu genutzt werden kann. Auch existieren verschiedene Freibeträge und Steuerklassen je nach Verwandtschaftsgrad, die genutzt werden können, um die Steuerlast zu senken. Des Weiteren können Schenkungen unter gewissen Umständen steuerfrei sein, wie beispielsweise bei der Finanzierung von Ausbildungs- oder Ausstattungskosten.
Es ist wichtig, eine Schenkung gut zu planen und sich vorher über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Ich empfehle Ihnen daher, sich individuell beraten zu lassen und alle steuerlichen Aspekte Ihrer geplanten Schenkung zu prüfen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Eiko Hoffmann
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