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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Müssen Sachgeschenke bei der Schenkungssteuer angegeben werden?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Sebastian Buchner und habe eine Frage zur Schenkungssteuer. Mein Großvater hat mir vor kurzem ein wertvolles Gemälde geschenkt, das seit Generationen in unserer Familie weitergegeben wird. Nun frage ich mich, ob ich dieses Sachgeschenk bei der Schenkungssteuer angeben muss.

Mein Großvater hat das Gemälde bereits vor vielen Jahren erworben und es hat einen hohen ideellen Wert für mich und unsere Familie. Ich habe recherchiert und erfahren, dass Schenkungen über einem bestimmten Freibetrag steuerpflichtig sind. Da es sich bei dem Gemälde um ein Sachgeschenk handelt, bin ich unsicher, ob es anhand des Werts des Gemäldes bei der Schenkungssteuer berücksichtigt werden muss.

Ich mache mir Sorgen, dass ich eventuell Steuern nachzahlen muss, wenn ich das Gemälde nicht korrekt angebe. Gleichzeitig möchte ich aber auch nicht unnötig Steuern zahlen, wenn es nicht erforderlich ist.

Können Sie mir bitte erklären, ob Sachgeschenke bei der Schenkungssteuer angegeben werden müssen und wie ich in meinem Fall am besten vorgehen sollte? Gibt es Möglichkeiten, den Wert des Gemäldes zu schätzen oder sind bestimmte Ausnahmen zu beachten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Buchner

Lina Walter

Sehr geehrter Herr Buchner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Schenkungssteuer in Bezug auf das wertvolle Gemälde, das Ihr Großvater Ihnen geschenkt hat. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie das Sachgeschenk bei der Schenkungssteuer angeben müssen und wie Sie in diesem Fall am besten vorgehen sollten.

Grundsätzlich sind Schenkungen über einem bestimmten Freibetrag in Deutschland steuerpflichtig. Der Freibetrag hängt in erster Linie vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem ab. Für Schenkungen zwischen Großeltern und Enkelkindern beträgt der Freibetrag aktuell 200.000 Euro alle 10 Jahre. Da es sich bei dem Gemälde um ein Geschenk von Ihrem Großvater handelt, würde der Freibetrag in Ihrem Fall relevant sein.

Sachgeschenke wie Gemälde werden bei der Schenkungssteuer anhand ihres Verkehrswerts bewertet. Dieser Wert kann sich sowohl aus dem materiellen Wert als auch aus dem ideellen Wert des Objekts zusammensetzen. Es ist daher ratsam, den Wert des Gemäldes von einem Sachverständigen schätzen zu lassen, um eine korrekte Angabe bei der Schenkungssteuererklärung zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Ausnahmen und Sonderregelungen bei der Schenkungssteuer existieren. Zum Beispiel können bestimmte Gegenstände wie familiärer Schmuck oder Hausrat unter Umständen von der Schenkungssteuer befreit sein. Auch können Unterhaltsleistungen oder Schenkungen für die Ausbildung oder Erstausstattung von Kindern steuerfrei sein.

Um sicherzugehen, dass Sie die Schenkungssteuer korrekt abwickeln, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden. Ein Experte kann Ihnen helfen, den Verkehrswert des Gemäldes zu ermitteln, die Schenkungssteuererklärung vorzubereiten und gegebenenfalls weitere steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lina Walter, Steuerberaterin

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Lina Walter