Kann ich Schenkungen steuerlich geltend machen?
Juni 20, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Lina Walter
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Theodor Hahn und habe eine Frage zum Thema Schenkungssteuer. Meine Eltern haben vor einiger Zeit begonnen, mir regelmäßig Geld zu schenken, um mich finanziell zu unterstützen. Nun frage ich mich, ob ich diese Schenkungen steuerlich geltend machen kann.
Meine Eltern überweisen mir monatlich einen bestimmten Betrag auf mein Konto, um mir zu helfen, meine Lebenshaltungskosten zu decken. Diese Schenkungen sind für mich eine große Hilfe, da ich momentan finanziell nicht gut aufgestellt bin. Allerdings mache ich mir Sorgen, ob ich die Schenkungen in meiner Steuererklärung angeben muss und ob ich dadurch vielleicht Steuern nachzahlen muss.
Ich bin mir nicht sicher, wie Schenkungen steuerlich behandelt werden und ob ich als Empfänger steuerliche Konsequenzen zu befürchten habe. Ich möchte gerne wissen, ob ich die Schenkungen in meiner Steuererklärung berücksichtigen muss und ob ich dadurch möglicherweise Steuern zahlen muss. Gibt es Möglichkeiten, die Schenkungen steuerlich geltend zu machen oder gibt es spezielle Regelungen, die ich beachten sollte?
Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und Beratung zu diesem Thema freuen. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Theodor Hahn
Sehr geehrter Herr Hahn,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Schenkungssteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie die regelmäßigen Schenkungen Ihrer Eltern steuerlich behandelt werden und ob Sie möglicherweise Steuern nachzahlen müssen.
Grundsätzlich unterliegen Schenkungen in Deutschland der Schenkungssteuer, die vom Finanzamt erhoben wird. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Schenkungen bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei sind. Der Freibetrag richtet sich unter anderem nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. Für Kinder beträgt der Freibetrag beispielsweise 400.000 Euro alle 10 Jahre.
In Ihrem Fall, in dem Ihre Eltern Ihnen regelmäßig Geld überweisen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, handelt es sich um eine Schenkung. Diese Schenkungen müssten grundsätzlich beim Finanzamt angegeben werden, wenn sie den Freibetrag übersteigen. Wenn die Schenkungen den Freibetrag nicht übersteigen, sind sie steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Schenkungen dokumentieren und gegebenenfalls nachweisen können, dass es sich um Schenkungen Ihrer Eltern handelt. Falls Sie unsicher sind, ob die Schenkungen den Freibetrag übersteigen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, der Ihre individuelle Situation prüfen kann.
Es gibt keine direkte Möglichkeit, Schenkungen steuerlich geltend zu machen. Allerdings könnten Sie die Schenkungen als Unterstützung bei der Berechnung Ihrer Einkünfte angeben, um gegebenenfalls steuerliche Vorteile zu erzielen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Schenkungen bis zum Freibetrag steuerfrei sind und nicht in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Falls die Schenkungen den Freibetrag übersteigen, sollten Sie diese beim Finanzamt angeben. Bei Unsicherheiten empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Walter
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