Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Was muss ich beachten, wenn ich Waren ins Ausland verkaufe?

Sehr geehrter Steuerberater,

mein Name ist Emil Rademacher und ich betreibe ein kleines Unternehmen, das Waren auch ins Ausland verkauft. In letzter Zeit habe ich gehört, dass es beim Verkauf ins Ausland einige Besonderheiten bezüglich der Mehrwertsteuer zu beachten gibt. Ich bin mir unsicher, ob ich alles richtig mache und möchte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme.

Bisher habe ich nur innerhalb Deutschlands Waren verkauft und dabei die in Deutschland geltende Mehrwertsteuer berechnet. Nun möchte ich aber expandieren und auch ins Ausland exportieren. Ich habe gehört, dass es hier spezielle Regelungen gibt, zum Beispiel bezüglich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der steuerlichen Behandlung von Exporten.

Ich mache mir Sorgen, dass ich etwas falsch mache und dadurch hohe Strafen oder Steuernachzahlungen auf mich zukommen könnten. Deshalb würde ich gerne von Ihnen erfahren, welche konkreten Schritte ich beachten muss, um korrekt Waren ins Ausland zu verkaufen. Gibt es spezielle Formulare, die ich ausfüllen muss? Brauche ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Wie kann ich sicherstellen, dass ich die richtige Mehrwertsteuer berechne?

Ich freue mich auf Ihre hilfreichen Tipps und Ratschläge, damit ich mein Unternehmen erfolgreich ins Ausland expandieren kann, ohne dabei steuerliche Probleme zu bekommen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Emil Rademacher

Dietrich Hohenadel

Sehr geehrter Herr Rademacher,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Verkaufs Ihrer Waren ins Ausland und der damit verbundenen Mehrwertsteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich über die speziellen Regelungen und Vorschriften Gedanken machen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Ich werde Ihnen daher im Folgenden ausführlich erläutern, welche Schritte Sie beachten müssen, um korrekt Waren ins Ausland zu verkaufen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass beim Verkauf von Waren ins Ausland andere Regelungen gelten als beim Verkauf innerhalb Deutschlands. Beim Export von Waren in ein Nicht-EU-Land entfällt die deutsche Mehrwertsteuer komplett. Sie müssen also keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Stattdessen müssen Sie sich um die Zollformalitäten kümmern und gegebenenfalls Einfuhrabgaben im Zielland entrichten.

Wenn Sie hingegen Waren in ein EU-Land verkaufen, müssen Sie darauf achten, dass Sie die Umsatzsteuer korrekt behandeln. Hierbei kommt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ins Spiel. Diese benötigen Sie, um steuerfrei an Unternehmen in anderen EU-Ländern zu liefern. Sie können die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Mehrwertsteuer berechnen, müssen Sie zunächst entscheiden, ob es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb (innerhalb der EU) oder um einen Export (außerhalb der EU) handelt. Für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen Sie die USt-IdNr. des Kunden und müssen die Lieferung in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Beim Export müssen Sie eine Ausfuhranmeldung beim Zoll abgeben.

Zusätzlich sollten Sie Ihre Buchführung und Rechnungsstellung entsprechend anpassen, um die Vorschriften einzuhalten. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und ermöglichen es Ihnen, Ihr Unternehmen erfolgreich ins Ausland zu expandieren. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dietrich Hohenadel

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Mehrwertsteuer

Dietrich Hohenadel