Was muss ich bei der Lohnabrechnung von Auszubildenden beachten?
März 13, 2024 | 30,00 EUR | beantwortet von Elvira Klinger
Sehr geehrter Herr Steuerberater,
ich bin Lorenzo Köhler und leite ein kleines Unternehmen in der Baubranche. In unserem Betrieb beschäftigen wir auch Auszubildende, und ich stehe gerade vor der Herausforderung, die Lohnabrechnung für diese Mitarbeiter korrekt durchzuführen. Da ich bisher noch keine Auszubildenden beschäftigt habe, bin ich mir unsicher, was ich bei der Lohnabrechnung beachten muss und welche Besonderheiten es dabei gibt.
Aktuell bin ich mir nicht sicher, ob ich die Auszubildenden nach einem bestimmten Tarifvertrag entlohnen muss und ob es spezielle Regelungen bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge gibt. Zudem frage ich mich, ob es steuerliche Unterschiede zwischen Auszubildenden und regulären Arbeitnehmern gibt und wie ich die Ausbildungsvergütung korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigen muss.
Meine Sorge ist, dass ich Fehler bei der Lohnabrechnung von Auszubildenden mache, die zu rechtlichen Konsequenzen führen könnten oder die Auszubildenden benachteiligen könnten. Daher wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir detailliert erklären könnten, was ich bei der Lohnabrechnung von Auszubildenden beachten muss und welche Schritte ich konkret unternehmen sollte, um die korrekte Abrechnung sicherzustellen.
Können Sie mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen und mich über die gesetzlichen Vorschriften informieren, die für die Lohnabrechnung von Auszubildenden relevant sind? Ich freue mich darauf, von Ihrer Expertise zu profitieren und danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Köhler
Sehr geehrter Herr Köhler,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Lohnabrechnung für Auszubildende in Ihrem Unternehmen. Es ist verständlich, dass Sie sich unsicher fühlen, da die Abrechnung von Ausbildungsvergütungen einige Besonderheiten aufweisen kann. Ich werde Ihnen nun ausführlich erläutern, worauf Sie bei der Lohnabrechnung von Auszubildenden achten müssen und wie Sie Fehler vermeiden können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Auszubildende in der Regel nach einem Tarifvertrag oder einer Ausbildungsordnung vergütet werden. Dabei gibt es branchenspezifische Tarifverträge, die Mindestlöhne für Auszubildende festlegen. Es ist daher ratsam, sich über den für Ihre Branche gültigen Tarifvertrag zu informieren und die Vergütung entsprechend anzupassen.
In Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge gibt es keine besonderen Regelungen für Auszubildende. Sie sind genauso wie reguläre Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Allerdings sind Auszubildende von der Arbeitslosenversicherung befreit, da sie in der Regel nicht arbeitslos werden können.
Steuerlich gibt es ebenfalls keine Unterschiede zwischen Auszubildenden und regulären Arbeitnehmern. Die Ausbildungsvergütung unterliegt den gleichen steuerlichen Regelungen wie normale Gehälter. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Auszubildende in der Regel ein niedrigeres Einkommen haben und daher möglicherweise keine oder nur geringe Steuern zahlen müssen.
Um die Ausbildungsvergütung korrekt in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen, sollten Sie zunächst die Höhe der Vergütung festlegen, die im Tarifvertrag oder der Ausbildungsordnung vorgesehen ist. Diese Vergütung wird dann monatlich ausbezahlt und in der Lohnabrechnung entsprechend verbucht.
Um Fehler bei der Lohnabrechnung von Auszubildenden zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, sich an einen erfahrenen Steuerberater zu wenden, der Sie bei der korrekten Abrechnung unterstützen kann. Darüber hinaus sollten Sie sich regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen informieren, um sicherzustellen, dass Ihre Lohnabrechnung gesetzeskonform ist.
Ich hoffe, dass meine Erklärungen Ihnen weiterhelfen und Sie bei der korrekten Abrechnung von Auszubildenden unterstützen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Elvira Klinger.
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?