Kann ich als Arbeitnehmer Fahrtkosten von der Steuer absetzen?
September 29, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Elvira Klinger
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Erik Netz und arbeite als Angestellter in einem Unternehmen, das leider etwas außerhalb meines Wohnorts liegt. Jeden Tag pendle ich deshalb mit dem Auto zur Arbeit und zurück. Nun habe ich gehört, dass es die Möglichkeit gibt, Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen.
Meine monatlichen Ausgaben für Benzin und Verschleiß des Autos sind nicht unerheblich und ich frage mich, ob ich diese Kosten steuerlich geltend machen kann. Bisher habe ich jedoch noch nie etwas in dieser Richtung gemacht und bin mir unsicher, ob das überhaupt möglich ist.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, das mir zusteht, wenn ich die Fahrtkosten nicht absetze. Gleichzeitig möchte ich aber auch nichts falsch machen und unangenehme Konsequenzen durch eine falsche Steuererklärung vermeiden.
Können Sie mir daher bitte erklären, ob und unter welchen Bedingungen ich als Arbeitnehmer Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um diese Kosten geltend zu machen? Und wie genau gehe ich dabei vor?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei diesem Thema weiterhelfen könnten, um mein Verständnis zu verbessern und sicherzustellen, dass ich meine Steuererklärung korrekt ausfülle.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erik Netz
Sehr geehrter Herr Netz,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen. Als Steuerberaterin helfe ich Ihnen gerne weiter und erkläre Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie als Arbeitnehmer Fahrtkosten geltend machen können.
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben, um dadurch ihre Steuerlast zu reduzieren. Dabei gibt es jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zunächst einmal müssen die Fahrtkosten beruflich veranlasst sein, das heißt, dass Sie tatsächlich zur Ausübung Ihrer Arbeit zur Arbeit fahren müssen.
Des Weiteren müssen Sie nachweisen können, dass die Fahrtkosten tatsächlich angefallen sind. Dies können Sie beispielsweise durch Tankquittungen oder Reparaturbelege für Ihr Auto tun. Wichtig ist auch, dass Sie eine plausible Begründung für die Notwendigkeit der Fahrten haben, zum Beispiel weil Ihr Arbeitsplatz weiter entfernt liegt als üblich oder Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können.
Die Höhe der absetzbaren Fahrtkosten richtet sich nach der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz. Für jeden Kilometer, den Sie zur Arbeit fahren, können Sie eine bestimmte Pauschale von derzeit 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.
Um die Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt "Werbungskosten" angeben. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen, in dem Sie die entstandenen Kosten detailliert auflisten und nachweisen. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Belege sorgfältig aufbewahren und sie im Falle einer Nachprüfung durch das Finanzamt vorlegen können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Bedarf erneut an mich zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Elvira Klinger
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