Wie kann ich Überstunden korrekt abrechnen?
März 5, 2024 | 30,00 EUR | beantwortet von Elvira Klinger
Sehr geehrte/r Steuerberater/in,
ich heiße Bernd Höhne und arbeite als Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen. In letzter Zeit häufen sich bei mir die Überstunden, die ich geleistet habe. Bisher wurden diese jedoch nicht korrekt abgerechnet und ich bin mir unsicher, wie ich vorgehen soll.
Mein aktueller Ist-Zustand sieht folgendermaßen aus: In den letzten Monaten habe ich regelmäßig Überstunden geleistet, die in meinem Arbeitsvertrag auch entsprechend festgehalten sind. Allerdings wurden diese Überstunden bisher nicht korrekt auf meinem Gehaltszettel ausgewiesen und entsprechend vergütet. Das sorgt bei mir für Unklarheiten und Unzufriedenheit, da ich natürlich gerne korrekt und fair für meine geleistete Arbeit entlohnt werden möchte.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht genau weiß, wie ich die Überstunden korrekt abrechnen kann und ob ich möglicherweise Anspruch auf eine Nachzahlung habe. Zudem befürchte ich, dass sich die Situation nicht von alleine lösen wird und ich aktiv werden muss, um meine Interessen zu vertreten.
Daher meine Frage an Sie: Wie kann ich Überstunden korrekt abrechnen und sicherstellen, dass diese in Zukunft korrekt auf meinem Gehaltszettel ausgewiesen werden? Gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben oder Richtlinien, die ich dabei beachten muss? Und habe ich möglicherweise Anspruch auf eine Nachzahlung für die bisher nicht abgerechneten Überstunden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Höhne
Sehr geehrter Herr Höhne,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der korrekten Abrechnung von Überstunden. Es ist verständlich, dass Sie sich über die bisher nicht korrekt abgerechneten Überstunden Sorgen machen und fair für Ihre geleistete Arbeit entlohnt werden möchten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Überstunden gesetzlich geregelt sind. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten, wobei Überstunden nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Überstunden müssen in der Regel vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest gebilligt werden. Zudem muss die Vergütung von Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Um Ihre Überstunden korrekt abzurechnen und sicherzustellen, dass diese in Zukunft richtig auf Ihrem Gehaltszettel ausgewiesen werden, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Sprechen Sie offen über die Situation und legen Sie dar, dass die Überstunden bisher nicht korrekt abgerechnet wurden. Bitten Sie um eine Klärung und eine korrekte Abrechnung der Überstunden.
Sollte Ihr Arbeitgeber nicht kooperativ sein oder die Überstunden weiterhin nicht korrekt abgerechnet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Gewerkschaft oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Diese können Sie beraten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.
In Bezug auf eine mögliche Nachzahlung für die bisher nicht abgerechneten Überstunden ist es wichtig zu prüfen, ob diese korrekt dokumentiert wurden. Sollten Sie über genaue Aufzeichnungen oder Zeiterfassungen verfügen, die Ihre geleisteten Überstunden belegen, können Sie diese Ihrem Arbeitgeber vorlegen und eine Nachzahlung einfordern.
Abschließend ist es ratsam, sich bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten professionelle Hilfe zu suchen. Ein Steuerberater oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie über Ihre Rechte und Ansprüche informieren und Ihnen bei der Durchsetzung dieser helfen.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft und Sie in Ihrer Situation unterstützt. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Elvira Klinger
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