Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Körperschaftssteuer

Bau-GmbH mit zwei gleichen Gesellschaftern

Ein Gesellschafter eines Bauunternehmens GmbH möchte eine weitere GmbH gründen, um dort weitere Aufträge anzunehmen, um das Risiko zu streuen. In der neuen GmbH soll die Ehefrau (war bisher kfm. Angestellte) Geschäftsführerin werden und die Geschäfte abwickeln. Gibt es irgendwelche Risiken, die dabei zu beachten sind?

Matthias Wander

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Da an beiden GmbHs der selbe Gesellschafter beteiligt ist, handelt es sich bei den GmbHs um nahestehende Personen. Zu beachten ist, dass Rechtsgeschäfte zwischen nahestehenden Personen dem sog. Fremdvergleich standhalten müssen, d. h. dass eine GmbH nicht auf Kosten der anderen GmbH bevorteilt werden darf. Es ist so zu verfahren als ob es ein fremder Dritter wäre.

Bei Nichtbeachtung wird bei der benachteiligten GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt, die der Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Sparer-Freibetrag) in seiner Einkommensteuererklärung versteuern muss.

Die o. g. Grundsätze gelten auch die Rechtsgeschäfte zwischen der GmbH und dem Gesellschafter oder seiner Angehörigen.

Da Ihre Ehefrau nur die Geschäftsführung nicht aber die Anteile an der neuen GmbH übernehmen wird, unterliegt das Geschäftsführergehalt Ihrer Ehefrau auch der Sozialversicherung.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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Experte für Körperschaftssteuer

Matthias Wander