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Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Ersatzbemessungsgrundlage gemäß §43 a Abs. 2 EStG

Hallo,
ich habe 2003 eine Anleihe mit variablem Kopon gekauft(Wert 2500 Euro) die bis 17.10.2009 läuft. Diese habe ich am 21.01.2008 veräussert. In 2006 fand ein Depotwechsel/Bankwechsel statt, so das die veräussernde Bank den Kaufwert nicht kannte und somit das Papier lt.Ersatzbemessungsgrundlage gemäß §43 a Abs. 2 EStG mit 30% ZAst belastete.

Folgende Daten sind bekannt:

Kauf 2003 - 2500 € ( Hypovereinsbank)

Verkauf
Kurswert 2467,50 €
Zinsen per 21.01.2008 20,08€
Ersatzbemessungsgrundlage gemäß §43 a Abs. 2 EStG 740,25€
Anrechenbarer ZAst 18,10 €
Soli zur ZaSt 0,99€
KapSt und SolZ abgeführt an Fa für Körperschaften in Berlin Steuernummer 337119

Frage: Welche Unterlagen muss ich einreichen und wie !! und wo !! muss das Ganze eingetragen werden,um die Besteuerung von Ersatzbemessung auf (vermute) Marktrendite zu erreichen und so meinen Freibetrag nicht zu belasten. Lt.Jahressteuerbescheinigung die 760,33 € in Zeile 6 KAP - das ist aber falsch oder jedenfalls nicht hinreichend, so weit bin ich schon!!!

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Wenn der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt sind, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet (30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung, § 43a Abs. 2 Satz 7 ff. EStG). Einen zu hohen Steuerabzug können Sie im Wege der Einkommensteuerveranlagung zurückfordern (Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG). Sie tragen also die 760€ in Zeile 6 Spalte 1, den Zinsabschlag in Zeile 6 Spalte 3 und den Solidaritätszuschlag in Zeile 44 (Seite 2) der Anlage Kap ein. Dazu reichen Sie die Jahressteuerbescheinigung der Bank als Anlage zu Ihrer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mit ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Kapitalvermögen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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