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Frag einen Steuerberater zum Thema Grenzgänger

Wie kann ich meine Pendlerpauschale als Grenzgänger geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater für Grenzgänger,

ich bin Irmgard Busse und arbeite seit einiger Zeit als Grenzgänger in der Schweiz. Ich pendle regelmäßig von meinem Wohnort in Deutschland zur Arbeit nach Zürich. In der Vergangenheit habe ich gehört, dass Grenzgänger eine Pendlerpauschale geltend machen können. Jedoch bin ich mir unsicher, wie genau ich dies in meiner Steuererklärung angeben soll.

Momentan habe ich keine klare Vorstellung davon, wie hoch die Pendlerpauschale für Grenzgänger ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese geltend machen zu können. Da ich jeden Tag eine lange Strecke zurücklege, wäre es für mich finanziell sehr wichtig, diese Kosten steuerlich absetzen zu können.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, da ich nicht genau weiß, wie ich die Pendlerpauschale korrekt in meiner Steuererklärung angeben soll. Deshalb wäre es für mich sehr hilfreich, wenn Sie mir erklären könnten, wie ich als Grenzgänger meine Pendlerpauschale geltend machen kann und welche Schritte ich dafür konkret unternehmen muss.

Können Sie mir bitte detailliert erklären, wie hoch die Pendlerpauschale für Grenzgänger ist, welche Voraussetzungen ich erfüllen muss und wie ich diese in meiner Steuererklärung angeben soll? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung bei diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Irmgard Busse

Selma Rosenblatt

Sehr geehrte Frau Busse,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Pendlerpauschale für Grenzgänger in der Schweiz. Als Steuerberaterin für Grenzgänger möchte ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen eine ausführliche Erklärung zu diesem Thema geben.

Grundsätzlich haben Grenzgänger die Möglichkeit, die Pendlerpauschale in ihrer Steuererklärung geltend zu machen, um die Kosten für ihren Arbeitsweg steuerlich absetzen zu können. Die Pendlerpauschale für Grenzgänger in der Schweiz beträgt im Jahr 2021 CHF 0,70 pro Kilometer einfache Strecke. Das bedeutet, dass Sie für jeden Kilometer, den Sie von Ihrem Wohnort in Deutschland zur Arbeit nach Zürich pendeln, CHF 0,70 als Pendlerpauschale geltend machen können.

Um die Pendlerpauschale als Grenzgänger in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen Sie tatsächlich eine regelmäßige Fahrtstrecke zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz nachweisen können. Es ist wichtig, dass Sie hierfür entsprechende Nachweise wie zum Beispiel Fahrkarten, Tankquittungen oder eine Fahrtenbuch führen. Des Weiteren müssen Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich Grenzgänger sind und Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

Um die Pendlerpauschale korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben, sollten Sie alle relevanten Informationen zu Ihren Fahrtstrecken und Kosten sammeln und diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Es gibt in der Regel ein spezielles Formular oder einen Bereich in der Steuererklärung, in dem Sie die Pendlerpauschale für Grenzgänger angeben können. Falls Sie unsicher sind, wie Sie dies genau machen sollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder an das zuständige Finanzamt zu wenden, um professionelle Hilfe zu erhalten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Selma Rosenblatt, Steuerberaterin

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Experte für Grenzgänger

Selma Rosenblatt