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Frag einen Steuerberater zum Thema Grenzgänger

Welche Steuervergünstigungen stehen mir als Grenzgänger zu?

Liebes Steuerberatungsteam,

ich heiße Petra Ehrenbreit und arbeite seit einiger Zeit als Grenzgängerin in der Schweiz. Ich bin etwas überfordert mit dem deutschen Steuersystem und frage mich, welche Steuervergünstigungen mir als Grenzgängerin überhaupt zustehen.

Zurzeit zahle ich sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland Steuern, was mir finanziell ganz schön zu schaffen macht. Ich befürchte, dass ich dadurch doppelt belastet werde und möchte gerne wissen, ob es Möglichkeiten gibt, meine Steuerlast zu minimieren.

Als Grenzgängerin habe ich bereits einige Vergünstigungen in Anspruch genommen, aber ich bin mir unsicher, ob ich alle Möglichkeiten ausschöpfe. Ich habe gehört, dass es bestimmte Abzüge gibt, die ich als Grenzgängerin geltend machen kann, aber ich weiß nicht genau, welche das sind und wie ich diese geltend machen kann.

Zusätzlich mache ich mir Sorgen, dass ich Fehler bei der Steuererklärung gemacht haben könnte, die mich später teuer zu stehen kommen könnten. Deshalb wäre es mir sehr wichtig, von Ihnen eine genaue Übersicht über alle Steuervergünstigungen für Grenzgänger zu erhalten und zu erfahren, wie ich diese am besten nutzen kann.

Können Sie mir bitte detailliert erläutern, welche Steuervergünstigungen mir als Grenzgängerin zustehen und wie ich diese in meiner Steuererklärung berücksichtigen kann? Gibt es spezielle Formulare, die ich ausfüllen muss oder andere Schritte, die ich beachten sollte?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre hilfreichen Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,
Petra Ehrenbreit

Selma Rosenblatt

Liebe Petra Ehrenbreit,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Steuervergünstigungen für Grenzgängerinnen in Deutschland. Als Steuerberaterin mit Fokus auf Grenzgängerthemen kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen eine detaillierte Übersicht über Ihre Möglichkeiten geben.

Als Grenzgängerin haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, bestimmte Abzüge in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, doppelte Haushaltsführungskosten sowie Umzugskosten. Diese Kosten können Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung angeben und unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, die sogenannte 60-Tage-Regelung in Anspruch zu nehmen. Diese besagt, dass Grenzgängerinnen, die an mindestens 60 Arbeitstagen im Jahr in Deutschland tätig sind, in Deutschland steuerpflichtig sind. Dadurch können Sie unter Umständen von einem progressionsfreien Einkommen profitieren und Ihre Steuerlast reduzieren.

Um die genannten Abzüge und Regelungen in Ihrer Steuererklärung korrekt zu berücksichtigen, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Belege sammeln und aufbewahren. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie die entsprechenden Formulare ordnungsgemäß ausfüllen und alle notwendigen Angaben machen.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem erfahrenen Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu beraten, um sicherzustellen, dass Sie alle Steuervorteile nutzen und mögliche Fehler in der Steuererklärung vermeiden. Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, Ihre Steuerlast als Grenzgängerin zu optimieren.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen oder konkrete Fragen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Selma Rosenblatt

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Selma Rosenblatt