Können Grenzgänger auch in ihrem Wohnland steuerpflichtig sein?
Juli 8, 2023 | 60,00 EUR | beantwortet von Thomas Schottmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Emma Falk und arbeite als Grenzgängerin in der Schweiz. Ich wohne jedoch in Deutschland. In der Vergangenheit war ich der Meinung, dass ich ausschließlich in der Schweiz steuerpflichtig bin, da ich dort arbeite. Allerdings habe ich nun gehört, dass es auch möglich ist, dass Grenzgänger zusätzlich in ihrem Wohnland steuerpflichtig sein können.
Diese Information macht mich sehr besorgt, da ich befürchte, dass ich möglicherweise Steuern in beiden Ländern zahlen muss. Das würde für mich finanziell eine große Belastung bedeuten. Daher möchte ich gerne von Ihnen wissen, ob es tatsächlich möglich ist, dass Grenzgänger wie ich auch in ihrem Wohnland steuerpflichtig sein können.
Falls dies der Fall ist, würde ich gerne erfahren, welche Schritte ich unternehmen kann, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden. Gibt es spezielle Regelungen oder Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, die mir in dieser Situation helfen könnten? Oder gibt es andere Möglichkeiten, um meine steuerliche Situation als Grenzgänger zu optimieren?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Falk
Sehr geehrte Frau Falk,
vielen Dank für Ihre Anfrage als Grenzgängerin in der Schweiz. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind über die Möglichkeit, möglicherweise in beiden Ländern Steuern zahlen zu müssen. Ich werde versuchen, Ihnen eine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen zu geben.
Als Grenzgängerin, die in der Schweiz arbeitet und in Deutschland lebt, müssen Sie in der Regel in der Schweiz Einkommensteuer zahlen. Dies gilt für Ihr Einkommen, das Sie durch Ihre Tätigkeit in der Schweiz erzielen. Allerdings kann es auch sein, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, insbesondere wenn Sie dort noch weitere Einkünfte oder Vermögen haben.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwischen der Schweiz und Deutschland das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses Abkommen regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und wie eine Anrechnung oder Befreiung von Steuern erfolgen kann, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. In der Regel werden Grenzgänger von diesem Abkommen erfasst.
Um sicherzustellen, dass Sie von den Regelungen des DBA profitieren und eine Doppelbesteuerung vermeiden können, ist es wichtig, dass Sie Ihre steuerliche Situation genau prüfen und entsprechend handeln. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren, der oder die sich mit grenzüberschreitenden steuerlichen Fragen auskennt.
Ein spezialisierter Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, Ihre Einkünfte und Vermögenswerte in beiden Ländern richtig zu erfassen und die geltenden Regelungen des DBA anzuwenden. So können Sie sicherstellen, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen müssen als notwendig und dass Sie von den Vorteilen des Abkommens profitieren.
Zusätzlich zu den Regelungen des DBA gibt es auch weitere Möglichkeiten, um Ihre steuerliche Situation als Grenzgänger zu optimieren. Dazu gehört unter anderem die Nutzung von steuerlichen Freibeträgen und Abzugspositionen in beiden Ländern, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.
Insgesamt ist es also möglich, dass Grenzgänger wie Sie auch in ihrem Wohnland steuerpflichtig sein können. Allerdings gibt es Regelungen und Abkommen, die Ihnen helfen können, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und Ihre steuerliche Situation zu optimieren.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation genauer zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schottmann
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