Kann ich als Grenzgänger auch Sozialversicherungsbeiträge sparen?
März 19, 2022 | 60,00 EUR | beantwortet von Thomas Schottmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Jens Pohlmann und arbeite als Grenzgänger in der Schweiz. In der Vergangenheit habe ich bereits von den steuerlichen Vorteilen als Grenzgänger profitiert, jedoch frage ich mich nun, ob es auch möglich ist, Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
Momentan zahle ich sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz Sozialversicherungsbeiträge, was sich natürlich auf mein Nettoeinkommen auswirkt. Ich bin daher auf der Suche nach Möglichkeiten, wie ich als Grenzgänger in diesem Bereich Einsparungen erzielen kann.
Mir ist bewusst, dass die Sozialversicherungssysteme in Deutschland und der Schweiz unterschiedlich sind und es daher möglicherweise kompliziert sein könnte, Beiträge zu sparen. Trotzdem bin ich daran interessiert, ob es gesetzliche Regelungen oder Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern gibt, die es mir ermöglichen könnten, Sozialversicherungsbeiträge zu reduzieren.
Ich mache mir Sorgen, dass ich durch die doppelte Beitragszahlung als Grenzgänger finanziell benachteiligt bin und möchte gerne wissen, ob es Möglichkeiten gibt, dieses Problem zu lösen. Gibt es beispielsweise bestimmte Formulare oder Anträge, die ich stellen kann, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen?
Ich würde mich sehr über Ihre fachkundige Beratung zu diesem Thema freuen und hoffe, dass Sie mir einige Tipps und Lösungsvorschläge geben können, wie ich als Grenzgänger auch in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge profitieren kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Pohlmann
Sehr geehrter Herr Pohlmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, als Grenzgänger Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihr Nettoeinkommen durch Einsparungen in diesem Bereich optimieren können. Gerne gebe ich Ihnen einige Informationen zu diesem Thema.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Sozialversicherungssysteme in Deutschland und der Schweiz tatsächlich unterschiedlich sind. Als Grenzgänger sind Sie in der Regel in Ihrem Wohnsitzland, also in Deutschland, sozialversichert. Das bedeutet, dass Sie in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
In der Schweiz sind Sie jedoch nicht automatisch sozialversichert, da Sie dort nur arbeiten, aber nicht wohnen. Daher müssen Sie in der Schweiz zusätzlich Beiträge zur AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und zur beruflichen Vorsorge leisten. Diese Beiträge sind verpflichtend und können nicht einfach umgangen werden.
Allerdings gibt es zwischen Deutschland und der Schweiz eine Sozialversicherungsvereinbarung, die sogenannte "EG-Verordnung 883/2004", die sicherstellt, dass Grenzgänger nicht doppelt zur Sozialversicherung herangezogen werden. Das bedeutet, dass Sie nur in einem Land sozialversichert sein können, in der Regel ist dies Ihr Wohnsitzland, also Deutschland.
Um sicherzustellen, dass Sie nicht doppelt Beiträge zahlen, müssen Sie das Formular E 101 bei der zuständigen deutschen Krankenkasse beantragen. Dieses Formular bescheinigt, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind und von den schweizerischen Beitragspflichten befreit sind. Dadurch können Sie als Grenzgänger in der Schweiz Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig um die Beantragung des Formulars E 101 kümmern, um Nachzahlungen zu vermeiden. Zudem empfehle ich Ihnen, sich mit einem spezialisierten Steuerberater oder einer Beratungsstelle für Grenzgänger in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu klären und weitere Tipps für Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu erhalten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schottmann
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