Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Gewerbesteuer befreit zu werden?
Januar 12, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Simon Schaaf
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Hans Knorr und betreibe ein kleines Unternehmen in der IT-Branche. In den letzten Jahren ist mein Gewinn stetig gewachsen und ich musste immer höhere Gewerbesteuern zahlen. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, von der Gewerbesteuer befreit zu werden und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Momentan zahle ich jährlich eine beträchtliche Summe an Gewerbesteuer und dies belastet mein Unternehmen finanziell. Ich mache mir Sorgen, dass die steigenden Steuerzahlungen meine Gewinne stark reduzieren und die Zukunft meines Unternehmens gefährden könnten. Deshalb bin ich auf der Suche nach Möglichkeiten, um möglicherweise von der Gewerbesteuer befreit zu werden und so meine finanzielle Situation zu verbessern.
Ich habe bereits einige Informationen dazu im Internet recherchiert, aber die Regelungen und Voraussetzungen zur Gewerbesteuerbefreiung sind mir noch nicht ganz klar. Deshalb wende ich mich an Sie als Experten auf diesem Gebiet, um mir weiterführende Informationen zu geben. Welche Voraussetzungen müssen konkret erfüllt sein, um von der Gewerbesteuer befreit zu werden und welche Schritte müsste ich als Unternehmer unternehmen, um diese Befreiung zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Knorr
Sehr geehrter Herr Knorr,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gewerbesteuerbefreiung für Ihr Unternehmen in der IT-Branche. Es ist verständlich, dass die steigenden Gewerbesteuern eine finanzielle Belastung für Ihr Unternehmen darstellen und Sie nach Möglichkeiten suchen, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern.
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Gewerbesteuer gemäß § 3 GewStG möglich, wenn Ihr Unternehmen als Kleinbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) gilt. Dies bedeutet, dass Ihr Unternehmen in den letzten beiden vorangegangenen Jahren einen Gewerbeertrag von höchstens 245.000 Euro und einen Gewinn von höchstens 500.000 Euro erwirtschaftet haben darf.
Des Weiteren darf Ihr Unternehmen nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen und darf nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz pro Jahr erzielen. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, können Sie unter bestimmten Umständen von der Gewerbesteuer befreit werden.
Um die Gewerbesteuerbefreiung zu beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, die Ihre Eignung als Kleinbetrieb nachweisen. Dazu gehören in der Regel der Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Erklärung über die Anzahl der Arbeitnehmer und den Umsatz.
Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einreichen, um Ihre Chancen auf Gewerbesteuerbefreiung zu maximieren. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und gegebenenfalls weitere Unterlagen nachzureichen, um Ihren Anspruch auf Befreiung zu untermauern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung der Gewerbesteuerbefreiung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Simon Schaaf
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