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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Umwandlung EU in GbR oder UG

Ich habe ein Einzelunternehmen, welches im wesentlichen nur aus einer selbst geschaffenen Webseite und einer App besteht, die mit den AK bewertet ist. Jetzt möchte ein Sponsor einsteigen und 15.000 € für einen 40% Anteil in die zu gründende Gesellschaft (als Kapitalrücklage/Startkapital) einbringen. Ich erhalte 60 % und erhalte für die Leitung des künftigen Unternehmens erstmal ein GF Gehalt als Minijob.
Welche Gesellschaftsform würden Sie empfehlen und wie ist der Ablauf / wie hoch sind die Kosten.
Thomas Glocker

Peter Lipp

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn, wie im vorliegenden Fall geschildert, der Sponsor nur als Kapitalgeber und nicht als aktiver Gesellschafter auftritt, empfiehlt sich die Rechtsform der Kapitalgesellschaft. Damit haben Sie zugleich ein eventuelles Haftungsrisiko eingegrenzt.

Damit wäre die UG die Rechtsform der Wahl. Eventuell macht es Sinn, den Sponsor nur als stillen Gesellschafter, also ohne Mitsprac herechte zu beteiligen. Falls dies nicht gewünscht ist, dann werden Sie nebeneinander gleichberechtigte Gesellschafter mit den beschriebenen Kapitalanteilen. Dazu müssten Sie allerdings auch einen Gegenwert erbringen, dies kann auch eine Sacheinlage sein.

Die Eigentumsverhältnisse an der Homepage sollten bei Ihnen verbleiben. Ansonsten partizipiert der Sponsor auch an eventuellen Wertzuwächsen der Seite und nicht nur am Umsatz. Sie können diese dann an die UG vermieten.

Die Kosten der UG haben sich gegenüber der reinen GmbH relativiert, eine Gründung ist schon ab 1 € möglich. Dabei ist aber zu beachten, dass eventuell sehr schnell eine Überschuldungssituation eintritt. Sie sollten also mit ausreichend Startkapital beginnen.

Die Gründugskosten belaufen sich auf rund 500 €, Danach entstehen unabhängig von der Rechtsform weitere Kosten für Buchhaltung, Bilanzierung und Offenlegung. Diese Kosten übersteigen die Kosten für eine GbR da beispielsweise dort weder Offenlegung noch Bilanzierung Pflicht sind. Diesen Nachteil müssen Sie mit den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft wie Haftungsbeschränkung abwägen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Frage der Rechtsformwahl und der daraus resultierenden steuerlichen Folgen ein sehr komplexes Thema ist, dass hier nur angerissen werden kann. Um Ihnen alle Aspekte aufzuzeigen empfehle ich Ihnen einen Beratungstermin mit einem Stb.

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Experte für Existenzgründung

Peter Lipp

Peter Lipp

Bad Nauheim

Diplom-Betriebswirt (FH), CIA

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