Gibt es Ausnahmen bei der Erbschaftssteuer für Familienunternehmen?
April 26, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Wilhelm Ackermann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Fred Schlattmann und habe eine Frage zum Thema Erbschaftssteuer in Bezug auf Familienunternehmen. Mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat mir sein Unternehmen vererbt, das bereits seit mehreren Generationen in unserer Familie geführt wird. Nun mache ich mir Sorgen um die Erbschaftssteuer, die auf das Unternehmen anfallen könnte.
Das Unternehmen ist meine Existenzgrundlage und ich möchte es gerne weiterführen, um die Tradition unserer Familie fortzusetzen. Allerdings habe ich gehört, dass Familienunternehmen in bestimmten Fällen von der Erbschaftssteuer befreit werden können. Stimmt das und welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, um von dieser Ausnahme profitieren zu können?
Meine größte Sorge ist, dass die Erbschaftssteuer so hoch ausfallen könnte, dass ich gezwungen bin, Teile des Unternehmens zu verkaufen, um die Steuerlast stemmen zu können. Das würde nicht nur meine Existenz gefährden, sondern auch das Erbe meiner Familie in Frage stellen.
Können Sie mir bitte erklären, ob und welche Ausnahmen es bei der Erbschaftssteuer für Familienunternehmen gibt? Gibt es Möglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren oder zu umgehen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre professionelle Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Schlattmann
Sehr geehrter Herr Schlattmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erbschaftssteuer in Bezug auf Familienunternehmen. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um die Erbschaftssteuer machen, insbesondere wenn das Unternehmen bereits seit mehreren Generationen in Ihrer Familie geführt wird und für Sie eine existenzielle Bedeutung hat.
Grundsätzlich gibt es tatsächlich Ausnahmen und Begünstigungen bei der Erbschaftssteuer für Familienunternehmen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen innerhalb der Familie erhalten bleiben und somit Arbeitsplätze gesichert werden können. Eine der wichtigsten Begünstigungen ist die sogenannte "Bedürfnisprüfung", bei der geprüft wird, ob der Erbe das Unternehmen aus finanziellen Gründen ohne Verkauf von Teilen des Unternehmens weiterführen kann. Wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Veräußerung notwendig wäre, um die Erbschaftssteuer zu zahlen, kann eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung gewährt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sogenannte "Verschonungsregelung", die bei der Übertragung von Betriebsvermögen greift. Hierbei kann ein bestimmter Teil des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden, sofern das Unternehmen für mindestens fünf Jahre fortgeführt wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch hier ist eine Bedürfnisprüfung entscheidend.
Um die Steuerlast für Ihr Familienunternehmen zu reduzieren oder zu umgehen, ist es ratsam, sich frühzeitig von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen. Gemeinsam können Sie die steuerlichen Möglichkeiten und Strategien prüfen, um eine optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weiterführende Fragen oder eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Ackermann
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