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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Wird meine Einkommensteuererklärung automatisch veranlagt oder muss ich sie selbst einreichen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Wolfgang Kraftner und habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung. Bisher habe ich meine Steuererklärung immer selbst eingereicht, aber in diesem Jahr frage ich mich, ob sie automatisch veranlagt wird. Ich bin unsicher, ob ich etwas falsch gemacht habe oder ob ich vielleicht sogar eine Frist verpasst habe.

Im vergangenen Jahr hatte ich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Kapitalerträgen. Zudem habe ich Werbungskosten und Sonderausgaben geltend gemacht. Meine Frau arbeitet ebenfalls und wir haben gemeinsam veranlagt. Ich habe alle Belege und Nachweise sorgfältig gesammelt und habe auch die elektronischen Formulare des Finanzamtes ausgefüllt.

Meine Sorge ist, dass meine Steuererklärung vielleicht nicht rechtzeitig beim Finanzamt ankommt oder dass sie gar nicht bearbeitet wird. Ich möchte keine Fristen versäumen und möchte sicherstellen, dass ich alles richtig gemacht habe.

Können Sie mir bitte mitteilen, ob meine Einkommensteuererklärung automatisch veranlagt wird oder ob ich sie selbst einreichen muss? Falls ich sie selbst einreichen muss, gibt es eine Frist, die ich beachten muss? Gibt es möglicherweise einen Grund, warum meine Steuererklärung nicht automatisch veranlagt wird?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Kraftner

Tatiana Herrmann

Sehr geehrter Herr Kraftner,

vielen Dank für Ihre Frage zur Einkommensteuererklärung. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken machen, ob Ihre Steuererklärung automatisch veranlagt wird oder ob Sie selbst aktiv werden müssen. Ich kann Ihnen hierzu gerne weiterhelfen und Ihnen alle nötigen Informationen geben.

Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige in Deutschland ihre Einkommensteuererklärung selbst einreichen. Die Finanzämter versenden normalerweise keine automatischen Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung. Es liegt also in Ihrer Verantwortung, Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen. Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2021 endet in der Regel am 31. Juli 2022. Falls Sie jedoch einen Steuerberater beauftragt haben, kann dieser für Sie eine Fristverlängerung beantragen.

In Ihrem Fall, in dem Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalerträge, Werbungskosten und Sonderausgaben haben, ist es besonders wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig zu sammeln und in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Da Sie gemeinsam mit Ihrer Frau veranlagt haben, müssen auch ihre Einkünfte und Ausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Es ist unwahrscheinlich, dass Ihre Steuererklärung automatisch veranlagt wird, da in den meisten Fällen eine aktive Abgabe durch den Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Steuererklärung beim Finanzamt angekommen ist, können Sie dies telefonisch oder online über das Elster-Portal überprüfen.

Ich empfehle Ihnen, Ihre Steuererklärung zeitnah einzureichen, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen. Sollten Sie sich unsicher bei der Erstellung der Steuererklärung fühlen, können Sie auch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass alles korrekt ausgefüllt ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Herrmann

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Tatiana Herrmann