Wie funktioniert die Absetzung für außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung?
März 23, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Tatiana Herrmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Alexander Siebert und bin momentan dabei, meine Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr vorzubereiten. Dabei bin ich auf das Thema der Absetzung für außergewöhnliche Belastungen gestoßen und bin etwas unsicher, wie genau diese funktioniert.
Meine Ausgangssituation ist folgende: Im letzten Jahr musste ich unerwartet hohe Arztkosten tragen, die nicht von meiner Krankenversicherung übernommen wurden. Diese Kosten haben meine finanzielle Situation stark belastet und ich frage mich nun, ob ich diese Ausgaben in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.
Meine Sorge besteht darin, dass ich nicht genau weiß, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die außergewöhnlichen Belastungen steuerlich absetzbar sind. Zudem bin ich unsicher, wie hoch der absetzbare Betrag ist und ob es eine Obergrenze gibt.
Können Sie mir daher bitte erklären, wie die Absetzung für außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung funktioniert? Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Gibt es eine Möglichkeit, die Höhe der absetzbaren Kosten zu berechnen? Und falls ja, gibt es eine Obergrenze, die ich beachten muss?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten, da ich gerne sicherstellen möchte, dass ich alle möglichen steuerlichen Entlastungen in Anspruch nehme.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Siebert
Sehr geehrter Herr Siebert,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Absetzung für außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Einkommensteuererklärung. Ich verstehe, dass unerwartet hohe Arztkosten Ihre finanzielle Situation belastet haben und Sie sich nun darüber informieren wollen, ob diese Ausgaben steuerlich absetzbar sind.
Die Absetzung für außergewöhnliche Belastungen ist eine Möglichkeit, bestimmte Kosten, die über dem üblichen Rahmen liegen und eine besondere Belastung darstellen, steuerlich geltend zu machen. Zu den absetzbaren Kosten zählen unter anderem hohe Arztkosten, Zahnbehandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Therapien, die nicht von Ihrer Krankenversicherung übernommen wurden.
Damit Sie diese Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen müssen die Kosten tatsächlich angefallen sein und notwendig gewesen sein, um eine Krankheit oder einen Unfall zu behandeln. Zudem dürfen die Kosten nicht von Ihrer Krankenversicherung erstattet worden sein.
Um die absetzbaren Kosten zu berechnen, werden zunächst Ihre gesamten außergewöhnlichen Belastungen ermittelt. Dazu zählen neben den oben genannten medizinischen Kosten auch beispielsweise Kosten für Pflege, Unterhaltung, Unterbringung in einem Pflegeheim oder Kosten für Behinderungen. Von dieser Summe wird dann eine zumutbare Belastung abgezogen, die je nach Einkommen und Familienstand variiert. Der verbleibende Betrag kann dann als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Es gibt jedoch eine zumutbare Belastungsgrenze, die je nach Ihrer individuellen Situation variiert. Diese Grenze liegt bei einem bestimmten Prozentsatz Ihres Gesamteinkommens. Kosten, die über dieser Grenze liegen, können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Um die Absetzung für außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen, benötigen Sie entsprechende Nachweise wie Rechnungen, Belege und ärztliche Bescheinigungen über die angefallenen Kosten. Es ist wichtig, dass Sie alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen zur Absetzung für außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Einkommensteuererklärung. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Herrmann
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