Kann ich meine Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung angeben?
März 25, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Ralf Otten
Sehr geehrte Steuerberaterin,
ich heiße Eva Waldner und ich habe eine Frage bezüglich meiner Einkommensteuererklärung. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Grundschulalter und arbeite in Vollzeit. Um meine Kinder während meiner Arbeitszeit betreuen zu lassen, habe ich hohe Kosten für die Kinderbetreuung. Meine Frage ist nun, ob ich diese Kinderbetreuungskosten in meiner Steuererklärung angeben kann und ob ich dadurch steuerliche Vorteile erzielen kann.
Aktuell belasten mich die hohen Kinderbetreuungskosten finanziell sehr, und ich mache mir Sorgen, ob ich diese Kosten steuerlich geltend machen kann, um ein wenig finanzielle Entlastung zu erhalten. Ich weiß, dass es verschiedene Regelungen und Möglichkeiten gibt, um Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung anzugeben, aber ich bin mir unsicher, ob und in welcher Höhe dies bei mir möglich ist.
Ich würde gerne wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ich die Kinderbetreuungskosten in meiner Steuererklärung angeben kann. Zudem interessiert mich, wie hoch der absetzbare Betrag ist und welche Unterlagen ich dafür benötige. Gibt es auch andere steuerliche Vergünstigungen, von denen ich als alleinerziehende berufstätige Mutter profitieren kann?
Ich freue mich über Ihre fachkundige Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Waldner
Sehr geehrte Frau Waldner,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Kinderbetreuungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung. Als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Grundschulalter, die in Vollzeit arbeiten, haben Sie sicherlich eine hohe finanzielle Belastung durch die Betreuungskosten Ihrer Kinder. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, um steuerliche Vorteile zu erzielen und somit eine finanzielle Entlastung zu erhalten.
Damit Sie die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen die Kosten für die Kinderbetreuung beruflich veranlasst sein, das bedeutet, dass Sie die Betreuung benötigen, um Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Zudem müssen die Kosten angemessen sein, das heißt, sie dürfen nicht überhöht sein. Auch ist es wichtig, dass die Betreuungskosten tatsächlich angefallen sind und Sie diese nachweisen können.
Der absetzbare Betrag für Kinderbetreuungskosten beträgt pro Kind und Kalenderjahr bis zu 4.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie insgesamt bis zu 8.000 Euro für beide Kinder geltend machen können. Diese Beträge können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen, was zu einer Steuerersparnis führen kann. Um die Kinderbetreuungskosten anzugeben, benötigen Sie entsprechende Nachweise wie Rechnungen oder Quittungen von der Kinderbetreuungseinrichtung.
Als alleinerziehende berufstätige Mutter haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf weitere steuerliche Vergünstigungen. Zum Beispiel können Sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen, der Ihnen einen zusätzlichen Steuervorteil verschaffen kann. Zudem gibt es weitere Möglichkeiten, um steuerlich entlastet zu werden, wie etwa das Kindergeld oder das Kinderfreibetrag.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Otten
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?