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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Welche Formulare muss ich ausfüllen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Verena Hering und arbeite als freiberufliche Grafikdesignerin. In den letzten Jahren habe ich vermehrt Aufträge aus dem Ausland erhalten und bin nun mit dem Thema Doppelbesteuerung konfrontiert. Meine Einkünfte aus dem Ausland werden dort bereits versteuert, aber auch in Deutschland soll ich sie noch einmal versteuern.

Aktuell bin ich unsicher, welche Formulare ich ausfüllen muss, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ich möchte vermeiden, dass ich letztendlich zu viel Steuern zahle oder gar steuerliche Konflikte entstehen.

Meine Sorge ist, dass ich mich in diesem steuerlichen Thema nicht ausreichend auskenne und Fehler bei der Abgabe der Steuererklärung mache. Deshalb möchte ich mich gerne von Ihnen beraten lassen und wissen, welche konkreten Schritte ich unternehmen muss, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Welche Formulare muss ich konkret ausfüllen, um sicherzustellen, dass meine Einkünfte aus dem Ausland nicht doppelt besteuert werden? Gibt es spezielle Regelungen oder Vereinbarungen, die ich beachten muss? Ich freue mich auf Ihre professionelle Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Verena Hering

Guido Hoffmann

Sehr geehrte Frau Hering,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Doppelbesteuerung als freiberufliche Grafikdesignerin mit Einkünften aus dem Ausland. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind und sich überfordert fühlen, wenn es um die steuerliche Behandlung Ihrer internationalen Einkünfte geht. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung, um Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land, aus dem Sie Einkünfte beziehen, vertraut machen. In diesem Abkommen werden die Besteuerungsrechte der beiden Länder geregelt, um sicherzustellen, dass Ihre Einkünfte nur einmal besteuert werden.

In der Regel müssen Sie in Deutschland eine Anlage AUS zur Einkommensteuererklärung ausfüllen, um Ihre ausländischen Einkünfte zu deklarieren. Hier geben Sie an, aus welchem Land und in welcher Höhe Sie Einkünfte erzielt haben. Zudem müssen Sie die bereits im Ausland gezahlten Steuern nachweisen, um eine Anrechnung oder Befreiung von der deutschen Steuer zu erhalten.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen wie Steuerbescheide aus dem Ausland, Nachweise über gezahlte Steuern, sowie sämtliche Einnahmen und Ausgaben sorgfältig dokumentieren und vorhalten. Eine genaue Prüfung der spezifischen Regelungen des DBA und eine korrekte Angabe Ihrer Einkünfte in der Steuererklärung sind entscheidend, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, sich bei Bedarf von einem Steuerberater oder einem Experten für internationales Steuerrecht beraten zu lassen. Dies kann Ihnen helfen, potenzielle steuerliche Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte korrekt durchführen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der steuerlichen Abwicklung Ihrer internationalen Einkünfte.

Mit freundlichen Grüßen,
Guido Hoffmann

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