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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Können mich Steuerabkommen zwischen Ländern vor Doppelbesteuerung schützen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Lucas Niemeyer und arbeite als freiberuflicher Softwareentwickler. In den letzten Jahren habe ich vermehrt Aufträge aus dem Ausland erhalten und bin dadurch mit dem Thema Doppelbesteuerung konfrontiert worden. Ich habe gehört, dass es Steuerabkommen zwischen Ländern gibt, die dazu dienen, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Meine aktuelle Situation ist folgende: Ich zahle bereits Steuern in Deutschland auf mein Einkommen, das ich hier erziele. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich zusätzlich auch in dem Land, aus dem meine Aufträge kommen, Steuern zahlen muss. Ich mache mir Sorgen, dass ich am Ende doppelt besteuert werde und dadurch einen erheblichen finanziellen Verlust erleide.

Daher meine Frage an Sie: Können mich Steuerabkommen zwischen Ländern vor Doppelbesteuerung schützen? Gibt es spezielle Regelungen oder Vereinbarungen, die mir helfen können, diese Problematik zu umgehen? Ich würde gerne mehr über meine Möglichkeiten erfahren, um sicherzustellen, dass ich nicht unnötig Steuern zahlen muss.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Niemeyer

Guido Hoffmann

Sehr geehrter Herr Niemeyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Doppelbesteuerung. Als freiberuflicher Softwareentwickler, der Aufträge aus dem Ausland erhält, ist es verständlich, dass Sie besorgt sind, am Ende doppelt besteuert zu werden. In der Tat gibt es Steuerabkommen zwischen Ländern, die dazu dienen, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und Ihnen als Steuerzahler Schutz bieten.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Steuerabkommen, die zur Vermeidung von Doppelbesteuerung dienen: das Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA) und das Common Reporting Standard (CRS). Das DBA regelt, in welchem Land Sie Ihre Steuern zahlen müssen und in welchem Land Sie von der Steuer befreit sind oder eine Anrechnung erhalten. Es sorgt dafür, dass Ihr Einkommen nicht zweimal besteuert wird.

Um Ihre spezifische Situation zu klären, sollten Sie prüfen, ob Deutschland ein DBA mit dem Land hat, aus dem Sie Aufträge erhalten. In den meisten Fällen haben Länder solche Abkommen miteinander geschlossen, um die Steuerpflicht klar zu regeln und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Wenn ein DBA existiert, sollten Sie prüfen, ob es spezielle Regelungen oder Vereinbarungen gibt, die Ihre Situation als freiberuflicher Softwareentwickler abdecken.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie möglicherweise zum Beispiel eine Bescheinigung über die Ansässigkeit in Deutschland vorlegen müssen, um von den Regelungen des DBA profitieren zu können. Es ist ratsam, sich von einem steuerlichen Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Insgesamt können Sie also durch Steuerabkommen zwischen Ländern vor Doppelbesteuerung geschützt werden. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen und Vereinbarungen in Ihrem Fall zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie nicht unnötig Steuern zahlen müssen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Guido Hoffmann
Steuerberater

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Experte für Doppelbesteuerung

Guido Hoffmann