ebay Kauf
Februar 3, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei eBay einen neuen Kaminofen im Wert von EUR 643,95 als Höchstbietender erworben. Der Artikel wurde in der Anzeige mit dem Vermerk zum "kostenlosen" Versand angeboten.
Leider habe ich im Nachhinein bzw. direkt nach Auktionsende den Angebotstext gelesen und feststellt, dass der Verkäufer aber Abholung bzw. Versand gegen Erstattung der Kosten anbot.
Da es sich hierbei um einen größeren, schweren und sperrigen Artikel handelt, habe ich in eBay sortiert auf den Hersteller und Marke des Kaminofens, sowie nur auf neue und Artikel mit kostenlosen Versand, da die Öfen eh alle gleich sein mussten, habe ich nicht unbedingt die Angebotstexte berücksichtigt und verglichen. Der erworbene Artikel war günstig und somit habe ich in letzter Sekunde zugeschlagen und den Artikel sofort per Überweisung bezahlt.
Nachdem ich nun den Artikeltext gelesen habe, habe ich den Verkäufer über das Problem unterrichtet und auf mein Recht des kostenlosen Versands bzw. auf den Rücktritt vom Kauf hingewiesen. Der Verkäufer (Privatperson) bestand jedoch auf das Geschäft und forderte mich zur Abholung des Ofens bzw. Zahlung der nun anstehenden Frachtkosten i.H.v. EUR 130,00 auf. Die Entfernung zum Verkäufer beträgt ca. 700 km und somit habe ich auch die Frachtkosten überwiesen. Da ich dieses Angebot jedoch nicht Rechtens finde, bitte ich um juristischen Beistand bei der Rückforderung der Versandkosten.
Im Voraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Soweit aus der Auktion deutlich hervorgeht, dass der Versand kostenlos angeboten wurde, muss sich der Verkäufer daran festhalten lassen.
Hier müssten Sie dann die Versandkosten vom Verkäufer zurückverlangen und notfalls einklagen. Ob sich dieses Risiko lohnt, ist fraglich.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582
Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.raschwerin.de
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