Darf ich Kundenbewertungen fälschen, um mein Unternehmen besser darzustellen?
April 30, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Greta Kleine
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht,
ich bin Marcus Kaiser und Inhaber eines kleinen Unternehmens, das online Produkte verkauft. In letzter Zeit habe ich bemerkt, dass meine Konkurrenten sehr gute Kundenbewertungen auf ihren Websites und Social-Media-Seiten veröffentlichen. Dadurch wirken sie auf potenzielle Kunden deutlich seriöser und vertrauenswürdiger als mein Unternehmen.
Ich frage mich nun, ob es rechtlich erlaubt ist, Kundenbewertungen zu fälschen, um mein Unternehmen besser darzustellen. Ich bin versucht, positive Bewertungen zu kaufen oder selbst zu verfassen, um den Eindruck zu erwecken, dass mein Unternehmen sehr beliebt und zuverlässig ist. Allerdings habe ich Bedenken, dass dies gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Meine Sorge ist, dass ich gegen geltende Gesetze verstoße und dadurch mein Unternehmen einen großen Schaden erleiden könnte. Gleichzeitig möchte ich aber auch nicht hinter meinen Konkurrenten zurückbleiben und potenzielle Kunden durch fehlende positive Bewertungen abschrecken.
Können Sie mir bitte mitteilen, ob es legal ist, Kundenbewertungen zu fälschen, um mein Unternehmen besser darzustellen, und welche möglichen rechtlichen Konsequenzen dies haben könnte? Gibt es alternative Möglichkeiten, um mein Unternehmen positiv zu präsentieren, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und rechtliche Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Kaiser
Sehr geehrter Herr Kaiser,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kundenbewertungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, wie Sie Ihr Unternehmen am besten präsentieren können, ohne dabei gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass gefälschte Kundenbewertungen definitiv gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Nach deutschem Recht ist es unzulässig, irreführende Angaben zu machen oder Kunden in die Irre zu führen. Das betrifft auch gefälschte Bewertungen, die den Eindruck erwecken sollen, dass Ihr Unternehmen beliebter oder zuverlässiger ist, als es tatsächlich der Fall ist.
Wenn Sie also positive Bewertungen kaufen oder selbst verfassen, um Ihr Unternehmen besser darzustellen, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen. Dazu gehören Abmahnungen durch Konkurrenten, Bußgelder oder sogar Schadensersatzforderungen. Es ist also dringend davon abzuraten, gefälschte Kundenbewertungen zu verwenden.
Es gibt jedoch alternative Möglichkeiten, um Ihr Unternehmen positiv zu präsentieren, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Eine Möglichkeit ist es, aktiv um ehrliche Kundenbewertungen zu bitten. Bitten Sie Ihre zufriedenen Kunden, eine Bewertung auf Ihrer Website oder in den sozialen Medien zu hinterlassen. Authentische Kundenmeinungen sind oft viel überzeugender und vertrauenswürdiger als gefälschte Bewertungen.
Sie könnten auch auf andere Arten von Social Proof setzen, wie zum Beispiel Zertifizierungen, Auszeichnungen oder Testergebnisse, die die Qualität und Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens belegen. Das alles sind legale und effektive Möglichkeiten, um Ihr Unternehmen positiv darzustellen und das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und geben Ihnen eine klare Richtlinie, wie Sie Ihr Unternehmen rechtlich korrekt präsentieren können. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Greta Kleine
Rechtsanwältin für Wettbewerbsrecht
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