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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wettbewerbsrecht

Darf ich die Preise meiner Produkte frei festlegen oder gibt es gesetzliche Beschränkungen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Siegfried Voigt und betreibe ein kleines Unternehmen, das handgefertigte Möbelstücke verkauft. In letzter Zeit habe ich bemerkt, dass einige meiner Mitbewerber ihre Preise sehr niedrig ansetzen, was zu einem starken Wettbewerbsdruck führt. Nun frage ich mich, ob ich meine Preise frei festlegen darf oder ob es gesetzliche Beschränkungen gibt, die mich daran hindern.

Momentan bin ich in der Situation, dass ich gerne meine Preise anpassen würde, um meine Kosten zu decken und einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Allerdings habe ich Bedenken, dass ich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte, wenn ich meine Preise zu hoch oder zu niedrig ansetze. Ich möchte sicherstellen, dass ich mich an alle gesetzlichen Vorgaben halte und nicht in rechtliche Probleme gerate.

Daher meine Frage an Sie: Darf ich die Preise meiner Produkte frei festlegen oder gibt es gesetzliche Beschränkungen, die ich dabei beachten muss? Gibt es Richtlinien oder Empfehlungen, die mir helfen können, meine Preise rechtssicher festzulegen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre professionelle Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Voigt

Greta Kleine

Sehr geehrter Herr Voigt,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Festlegung Ihrer Preise als Unternehmer, der handgefertigte Möbelstücke verkauft. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob es gesetzliche Beschränkungen gibt, die Ihre Preissetzung beeinflussen könnten. Im Bereich des Wettbewerbsrechts gibt es tatsächlich Regelungen, die Sie bei der Festlegung Ihrer Preise beachten sollten.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das sogenannte Kartellrecht, welches dazu dient, den Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu schützen und zu gewährleisten. Das Kartellrecht verbietet insbesondere Absprachen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb einzuschränken. Dabei ist es sowohl verboten, Preise abzusprechen, als auch Preisdumping zu betreiben. Preisdumping liegt vor, wenn Unternehmen ihre Preise bewusst unter die Herstellungskosten senken, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen.

Es ist also wichtig, dass Sie Ihre Preise nicht in Absprache mit Ihren Mitbewerbern festlegen und darauf achten, keine Preise zu verlangen, die deutlich unter Ihren Produktionskosten liegen. Ansonsten könnten Sie gegen das Kartellrecht verstoßen und rechtliche Konsequenzen riskieren.

Es ist jedoch grundsätzlich erlaubt, als Unternehmen seine Preise frei festzulegen, solange dies im Rahmen des Wettbewerbsrechts geschieht. Sie haben als Unternehmer das Recht, Ihre Preise so anzupassen, dass Sie Ihre Kosten decken und einen angemessenen Gewinn erzielen können.

Um sicherzugehen, dass Sie sich rechtssicher verhalten, empfehle ich Ihnen, Ihre Preise transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben und vermeiden Sie Absprachen mit Ihren Mitbewerbern. Sie können auch auf branchenübliche Preise achten und sicherstellen, dass Ihre Preise marktgerecht sind.

Sollten Sie dennoch unsicher sein, empfehle ich Ihnen, sich von einem spezialisierten Anwalt für Wettbewerbsrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen individuell weitere Empfehlungen und Lösungsvorschläge bieten, um sicherzustellen, dass Sie sich im Rahmen des Gesetzes bewegen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Greta Kleine
Rechtsanwältin specializing in Wettbewerbsrecht

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Greta Kleine