Kredit Vertrag
Juni 22, 2011 | 40,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Wenn in einem Kreditvertrag ein referenzkurs 1 Euro = 1.2078 USD fuer die Rueckzahlung zu Grunde gelegt wird.
Wenn ich zum Beispiel heute 1000.00 USD zurueck bezahle wie wird der Betrag erechnet.
Ist es 1000.00 : 1.2078 = 827.95
Oder wird der Wechselkurs des Tages genommen und mit 1.2078 multipliziert.
Der Kredit vertrag ist in USD
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Welcher Kurs letztendlich maßgeblich ist ergibt sich aus dem Vertrag.
Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Möglichkeit Nummer eins ist, dass ein fester Kurs festgelegt ist (so habe ich Ihre Anfrage verstanden). Möglichkeit Nummer zwei ist, dass der Kurs variabel ist, also der Kurs zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt maßgeblich ist.
Dieses müsste sich aus dem Vertrag ergeben.
Sofern dort als Referenzkurs der von Ihnen genannte Betrag angegeben ist und keine Anpassungsklausel ( also kein variabler Kurs) vereinbart worden ist, beträgt der Rückzahlungsbetrag in Euro in dem von Ihnen genannten Beispiel tatsächlich 827.95 €.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241
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