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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht

Bezahlt die Anhängerversicherung oder muss ich die Kosten selber bezahlen?????

Hallo als ich noch in einer Beziehung war habe ich einen PKW Anhänger für uns gekauft und dieser befindet sich trotzt Trennung immer noch in meinen Besitz, also ich bin die Halterin mit allem Verpflichtungen, aber keine erfahrere Führerin. Also ich wollte neulich meinen Ex für Materialentransport den Hänger zu Verfügung stellen und habe ihm diesen Hänger gebracht, vor seinem Haus abgestellt. Da ich ja nicht ganz doof bin und es dort um etwas eine abschüssigen Straße handelte, habe ich bevor ich ihn abgehängt habe, diese Wegrollsicherungen an den Reifen angebracht. Habe auch ordnungsgemäss diese Drahtseilsicherung hingemacht. Für mich soweit alles richtig und perfekt gemacht. Mein Ex parke dann später sein Auto schätzungsweise 10-15 Meter vor dem Hänger und ging ins Haus. Am nächsten morgen als er wegfahren wollte sah er das der Hänger direkt in seinem Auto drinhing und massive Schäden von ingesamt 2000 - 2500€ verursacht hat. Die Wegrollsicherungen lagen in der Hecke. Was ich nämlich vergessen hatte, war auch noch die Bremse anzuziehen und in der Nacht haben scheinbar irgendwelche Schwachmaten, diese Rollsicherungen entfernt. Keiner hat natürlich was gehört oder gesehen, somit blieb nur eine Anzeige gegen Unbekannt zu machen. Nun frage ich mich natürlich ob meine Versicherung diesen Schaden bezahlen wird oder sogar muss oder ob die sich damit raus reden könnten das ich mich eventuell fährlässig und nicht ordnunggemäss verhalten habe? Wer kann mir einen Rat geben wie ich mich der Versicherung gegenüber verhalten soll (habe den Schaden noch nicht gemeldet) und meine Unsicherheit und Ängste nehmen, den mein Ex denk nicht daran den Schaden selbst zu übernehmen und drohte mir schon das Geld privat von mir zu verlangen und dann frage ich mich auch noch ob ich überhaupt eine Anzeige hatten machen sollen, bringen tut es sowieso nix aber die Polizei hat mir auch schon angekündigt, das ich noch einen Bussgeldbescheid bekommen werde, fragt mich jetzt aber bitte nicht weswegen, da ich so aufgeregt war das ich das schon garnicht mehr richtig aufgenommen habe. Bitte dringend um Hilfe da ich ja den Schaden auch melden muss. Dankke an alle schon mal im vorraus.

Diplom Jurist LL.M Sebastian Scharrer

Sehr geehrte Fragestellerin,

sollte die Pflichthaftversicherubg der Ansicht sein, dass Sie grob fahrlässig den Unfall mitverursacht haben, wird die Versicherung zunächst den Schaden vollständig regulieren und Sie anteilig an den Schaden beteiligen. Dies gilt nicht, wenn die Einrede der groben Fahrlässigkeit vertraglich ausgeschlossen wurde. In diesem Fall ist ein Rückgriff der Versicherung ausgeschlossen. Sie sollten unbedingt bei der Anzeige des Schadens den Abstellzeitpunkt des Anhängers und den Zeitpunkt des abstellens des PKW angeben. Auch sollten Sue angeben, wie Sie den Anhänger abgesichert haben. Hieraus kann sich ergeben, dass ohne den Eingriff von Dritten der Unfall sich nicht stattgefunden hätte. Diese Beratung beruht auf den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ibre Bedingungen können abweichen.

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Diplom  Jurist  LL.M Sebastian Scharrer

Diplom Jurist LL.M Sebastian Scharrer

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