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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Wie kann ich gegen einen ungerechtfertigten Parkknöllchen vorgehen?

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich kürzlich ein ungerechtfertigtes Parkknöllchen erhalten habe und nicht weiß, wie ich dagegen vorgehen soll. Die Situation war folgende: Ich parkte mein Auto ordnungsgemäß auf einem öffentlichen Parkplatz und habe auch den Parkschein ordnungsgemäß bezahlt. Als ich nach einiger Zeit zu meinem Auto zurückkehrte, sah ich, dass ein Knöllchen an der Windschutzscheibe angebracht war. Ich war völlig überrascht, da ich sicher war, dass alles korrekt geparkt war.

Der Knöllchenbescheid enthält keine konkreten Angaben darüber, warum das Knöllchen ausgestellt wurde. Es steht lediglich der Betrag und die Zahlungsfrist darauf. Ich habe versucht, beim zuständigen Amt anzurufen, um mehr Informationen zu erhalten, aber ich wurde immer wieder in der Warteschleife gehalten und konnte keine klaren Antworten bekommen.

Ich mache mir Sorgen, dass ich das Knöllchen bezahlen muss, obwohl ich mich korrekt verhalten habe. Ich möchte gerne wissen, welche Möglichkeiten es gibt, gegen das Knöllchen vorzugehen und wie ich meine Unschuld beweisen kann. Gibt es bestimmte Schritte, die ich unternehmen sollte, um Einspruch einzulegen? Wie hoch sind meine Erfolgschancen, das Knöllchen anzufechten und meine Rechte zu verteidigen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung bei diesem Problem.

Mit freundlichen Grüßen,

Dennis Sontheimer

Jenny König

Sehr geehrter Herr Sontheimer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des ungerechtfertigten Parkknöllchens, das Sie erhalten haben. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und nach Möglichkeiten suchen, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. In solchen Fällen ist es wichtig, ruhig zu bleiben und gezielt vorzugehen, um Ihre Rechte zu verteidigen.

Zunächst einmal ist es wichtig, den Knöllchenbescheid genau zu prüfen. Wie Sie bereits erwähnt haben, enthält er keine konkreten Angaben darüber, warum das Knöllchen ausgestellt wurde. Dies könnte ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Bußgeldbescheid möglicherweise fehlerhaft ist. In solchen Fällen ist es ratsam, Einspruch einzulegen und sich gegen den Bescheid zu wehren.

Um Einspruch einzulegen, müssen Sie eine schriftliche Erklärung an das zuständige Amt senden, in der Sie Ihre Gründe für den Einspruch darlegen. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Beweise beizufügen, die Ihre Unschuld belegen. Dies kann beispielsweise eine Kopie des Parkscheins, Fotos vom ordnungsgemäß geparkten Auto oder Zeugenaussagen anderer Personen sein, die bezeugen können, dass Sie korrekt geparkt haben.

Es kann auch hilfreich sein, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, der Sie in diesem Fall unterstützen und beraten kann. Ein erfahrener Anwalt kennt die rechtlichen Möglichkeiten und kann Ihnen dabei helfen, Ihren Einspruch effektiv zu formulieren und Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen.

In Bezug auf Ihre Erfolgschancen, das Knöllchen anzufechten, kann ich Ihnen keine genaue Prognose geben, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. von den vorliegenden Beweisen und der Rechtslage. Jedoch ist es wichtig, dass Sie Ihre Unschuld nachweisen können und alle relevanten Informationen sammeln, um Ihren Fall zu stärken.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, nicht vorschnell das Knöllchen zu bezahlen, sondern aktiv gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen und Ihre Rechte zu verteidigen. Ich hoffe, dass Ihnen meine Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Mit freundlichen Grüßen,

Jenny König
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht

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Jenny König