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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Wer haftet, wenn mein Auto durch ein Haustier beschädigt wurde?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zu einem Vorfall, der sich vor Kurzem ereignet hat und bei dem mein Auto durch ein Haustier beschädigt wurde. Ich heiße Valentina Ullmann und bin Besitzerin eines Fahrzeugs, das mir sehr am Herzen liegt.

Vor einigen Tagen war ich mit meinem Auto auf dem Weg zur Arbeit, als plötzlich ein Hund unvermittelt auf die Straße lief und direkt vor mein Fahrzeug sprang. Ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kam zu einer Kollision, bei der mein Auto erhebliche Schäden erlitt. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, aber mein Auto ist nun in einem schlechten Zustand.

Nun stellt sich für mich die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet. Ist der Besitzer des Haustiers in der Verantwortung, da er nicht ausreichend auf seinen Hund geachtet hat? Oder habe ich als Autofahrerin eine Mitschuld, da ich nicht schnell genug reagiert habe? Ich mache mir Sorgen um die Reparaturkosten und möchte gerne wissen, welche Möglichkeiten es gibt, um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Könnten Sie mir bitte weiterhelfen und mir Rat geben, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen sollte? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Valentina Ullmann

Jenny König

Sehr geehrte Frau Ullmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Vorfalls, bei dem Ihr Auto durch ein Haustier beschädigt wurde. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in solch eine unglückliche Situation geraten sind. Gerne gebe ich Ihnen eine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

In der von Ihnen geschilderten Situation handelt es sich um einen Verkehrsunfall, bei dem ein Haustier involviert war. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass der Halter eines Haustiers für Schäden, die das Tier verursacht, haftet. Dies bedeutet, dass der Besitzer des Hundes, der unvermittelt auf die Straße gelaufen ist, grundsätzlich für die entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug verantwortlich ist.

Allerdings ist es wichtig zu erwähnen, dass auch Sie als Autofahrerin eine gewisse Mitverantwortung tragen könnten. Das heißt, wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie nicht genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehalten haben oder zu schnell unterwegs waren, könnte dies Ihre Haftung beeinflussen. In diesem Fall könnte eine Teilschuld in Betracht gezogen werden.

Um den Schaden an Ihrem Fahrzeug ersetzt zu bekommen, empfehle ich Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

1. Dokumentation des Unfallhergangs: Machen Sie Fotos vom Unfallort, den Schäden am Fahrzeug und eventuell vorhandenen Zeugen. Dies kann später als Beweismaterial dienen.

2. Melden Sie den Unfall Ihrer Kfz-Versicherung: Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Vorfall, damit diese den Schaden prüfen und gegebenenfalls regulieren kann.

3. Kontaktieren Sie den Halter des Haustiers: Versuchen Sie, die Kontaktdaten des Hundehalters zu ermitteln und treten Sie mit ihm in Kontakt, um die Schadensregulierung zu klären.

4. Rechtsanwaltliche Beratung: Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Regulierung des Schadens kommen, empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Abschließend möchte ich Ihnen empfehlen, Ruhe zu bewahren und die Schadensregulierung sachlich und professionell anzugehen. Ich hoffe, dass meine Tipps Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Jenny König, Rechtsanwältin für Verkehrsrecht

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Jenny König