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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Wie kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich benötige dringend Ihre Hilfe. Vor einigen Wochen habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten, der mich sehr verunsichert. Die Situation war folgende: Ich wurde in einer 30er-Zone mit 45 km/h geblitzt. Ich war zu diesem Zeitpunkt jedoch der Meinung, dass ich nicht so schnell unterwegs war und bin mir sicher, dass es sich um einen Fehler handelt.

Der Bußgeldbescheid ist nun eingetroffen und ich soll eine Strafe von 100 Euro zahlen sowie einen Punkt in Flensburg bekommen. Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass ich unschuldig bin und möchte daher Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Ich mache mir große Sorgen um meinen Führerschein und möchte nicht, dass mein Punktekonto belastet wird.

Können Sie mir bitte erklären, wie ich am besten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen kann? Gibt es bestimmte Fristen, die ich einhalten muss? Welche Unterlagen sollte ich für den Einspruch bereithalten? Gibt es Möglichkeiten, um meine Unschuld zu beweisen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Selma Sauer

Hildegard Falk

Sehr geehrte Frau Sauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage und für das Vertrauen, das Sie mir entgegenbringen. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind angesichts des Bußgeldbescheids, den Sie erhalten haben. Gerne möchte ich Ihnen nun erklären, wie Sie am besten gegen den Bescheid vorgehen können.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie schnell handeln, da Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich ist. In der Regel beträgt diese Frist 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids. Es ist also wichtig, dass Sie den Einspruch rechtzeitig einreichen, um Ihre Rechte zu wahren.

Für den Einspruch sollten Sie eine schriftliche Erklärung verfassen, in der Sie konkret darlegen, warum Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung bestreiten. Es kann hilfreich sein, auch Zeugen oder Beweismaterial anzuführen, die Ihre Version der Ereignisse unterstützen. Darüber hinaus sollten Sie alle relevanten Unterlagen, wie z.B. den Bußgeldbescheid, Messprotokolle oder Fotos, für den Einspruch bereithalten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Unschuld zu beweisen. Eine Möglichkeit wäre, den Ablauf der Messung oder die Genauigkeit des Messgeräts anzuzweifeln. Es kann auch sinnvoll sein, eine Akteneinsicht zu beantragen, um alle relevanten Informationen zum Fall zu erhalten und Ihren Einspruch fundiert zu begründen.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid keine Garantie dafür ist, dass die Strafe aufgehoben wird. Es kann jedoch dazu führen, dass der Fall erneut überprüft wird und Sie die Möglichkeit haben, Ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Einspruch zu unterstützen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Hildegard Falk
Rechtsanwältin im Verkehrsrecht

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Hildegard Falk