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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vereinsrecht

Wie kann ich meinen Verein vor Haftungsansprüchen schützen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Vereinsrecht,

ich heiße Anna Fritsche und bin Vorstandsmitglied eines gemeinnützigen Vereins, der sich um die Förderung von kulturellen Projekten in unserer Gemeinde kümmert. In letzter Zeit habe ich vermehrt Sorgen bezüglich möglicher Haftungsansprüche gegenüber unserem Verein.

Der ist-Zustand ist folgender: Unser Verein veranstaltet regelmäßig Events und Workshops, bei denen auch externe Personen teilnehmen. Dabei kann es immer wieder zu Unfällen oder Schäden kommen, die möglicherweise zu Haftungsansprüchen führen könnten. Als Vorstandsmitglied mache ich mir große Sorgen darüber, wie wir den Verein vor solchen Ansprüchen schützen können.

Meine Hauptfrage lautet daher: Welche Maßnahmen können wir als Vorstand ergreifen, um unseren Verein vor Haftungsansprüchen zu schützen? Gibt es spezielle Versicherungen oder Verträge, die wir abschließen sollten? Welche rechtlichen Vorschriften müssen wir beachten, um uns abzusichern?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir konkrete Lösungsansätze aufzeigen könnten, um die Haftungsrisiken für unseren Verein zu minimieren. Es ist mir sehr wichtig, dass wir als Vorstand alles Notwendige tun, um den Fortbestand unseres Vereins zu sichern und mögliche finanzielle Schäden zu vermeiden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Fritsche.

Roberta Lahn

Sehr geehrte Frau Fritsche,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich möglicher Haftungsansprüche gegenüber Ihrem gemeinnützigen Verein. Es ist verständlich, dass Sie sich als Vorstandsmitglied Gedanken darüber machen, wie Sie den Verein vor solchen Risiken schützen können. Im Folgenden möchte ich Ihnen einige konkrete Maßnahmen aufzeigen, die Sie als Vorstand ergreifen können, um die Haftungsrisiken für Ihren Verein zu minimieren.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie als Vorstand die gesetzlichen Vorschriften und Pflichten eines Vereinsvorstands kennen und einhalten. Dazu gehört unter anderem die ordnungsgemäße Führung der Vereinsgeschäfte, die Einhaltung der Satzung und die Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften für gemeinnützige Vereine. Indem Sie diese Pflichten gewissenhaft erfüllen, können Sie bereits einen wichtigen Beitrag zur Haftungsminimierung leisten.

Darüber hinaus ist es ratsam, eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung schützt den Verein vor Ansprüchen Dritter, die aufgrund von Personen- oder Sachschäden entstehen können. Es ist wichtig, dass die Versicherungspolice auch alle relevanten Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereins abdeckt, um ein umfassendes Risikomanagement zu gewährleisten.

Des Weiteren empfehle ich Ihnen, sorgfältig zu prüfen, ob Sie für bestimmte Veranstaltungen oder Projekte zusätzliche Verträge abschließen sollten. Beispielsweise können Sie bei der Durchführung von Events mit externen Dienstleistern oder Partnern Verträge abschließen, die Haftungsklauseln enthalten und die Haftungsrisiken klar regeln. Auch bei der Vermietung von Vereinsräumlichkeiten oder der Nutzung von Materialien sollten Sie darauf achten, dass entsprechende Verträge abgeschlossen werden, um Haftungsfragen zu klären.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kombination aus ordnungsgemäßer Vereinsführung, dem Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung und dem sorgfältigen Abschluss von Verträgen dazu beitragen kann, die Haftungsrisiken für Ihren Verein zu minimieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nur allgemeine Empfehlungen sind und eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt für Vereinsrecht ratsam ist, um die spezifischen Gegebenheiten Ihres Vereins zu berücksichtigen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Roberta Lahn, Rechtsanwältin für Vereinsrecht

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Roberta Lahn