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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Transport- und Speditionsrecht

Versandunternehmen sendet Pakete nicht aus

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir versenden seit ein paar Jahren verschiedene Artikel die wir über unsere Webseite bzw. Ebay und Co. vermarkten mit der GLS an unsere Kunden.

Es ist eine Abholzeit von 16:30 - 17:00 Uhr mit dem Versandunternehmen vereinbart.

Seit 2-3 Monaten kommt es zu massiven Problemen beim Versand, wir haben bereits mit einem besserem Versandunternehmen "DHL" neue Verträge abeschlossen, da wir diese Probleme nicht mehr akzeptieren werden. Natürlich kann der Wechsel nicht von heute auf morgen vollzogen werden, da auch IT Technisch Anpassungen erledigt werden müssen.

Auf der Plattform Ebay sind wir Powerseller "Gold" und erhalten für unsere guten Leistungen 25% Rabatt was für uns einen Gutschrift von 1000 € im Monat bedeutet.

Unsere Bewertungen haben sich aufgrund massiver Verzögerungen im Versand drastisch verschlechtert und wir laufen im Moment Gefahr unseren Status für gute Leistungen zu verlieren (liegt ausschließlich an der Versandzeit, alle anderen Punkte sind einwandfrei)

Zur aktuellen Situation:

Es wurden am Freitag den 07.01.2010 ca. 200-300 Pakete in unserem Lager abgeholt. Der Fahrer kam leider zu spät bzw. erst um 18:00 Uhr zur Abholung in unser Lager.

Am Montag erhielt ich einige Emails von Kunden die Ihre Pakete in der Paketverfolgung nicht einsehen konnten, da diese ja nicht gescannt wurden, ich ging natürlich davon aus das die Pakete spätestens am Montag gescannt werden und entschudligte mich bei den Kunden und erklärte diesen das die Pakete spätestens am Montag Abend in der Onlineverfolgung ersichtlich sein müßten.

(Natürlich wurden auch am Montag ca. 200 Pakete in unserem Lager von der GLS abgeholt, diesmal pünktlich)

Umso erstaunter war ich heute morgen als ich erneut Kundenmails und Anrufe von diesen erhielt. Ich prüfte die Pakete und musste leider feststellen das diese immernoch im GLS Lager standen und nicht gescannt wurden. Ich habe sofort bei der Geschäftsleitung angerufen und diese teilten mir mit das ein Beförderungsband ausgefallen ist und diese aber nun bevorzugt ab 14:00 Uhr bearbeitet werden.

Heute hat die GLS erneut Pakete in unserem Lager abgeholt und gegen 20:00 Uhr habe ich geprüft ob die Pakete nun endlich bearbeitet worden sind, leider ohne Erfolg.

Weder die Pakete vom 07.01 noch vom 11.01 noch von heute waren in der Paketbearbeitung erfasst. Also entschloß ich mich persönlich zur GLS zu fahren um selbst nachzusehen was da los ist, als ich im Depot angekommen bin wurde mir richtig übel da alle unsere Palleten noch in der Versandhalle standen und diese nicht bearbeitet wurden, d.h. ich wurde am Telefon regelrecht angelogen. Ich habe nach einem Verantwortlichen im Depot gefragt da die Büros ab 20:00 Uhr natürlich nicht mehr besetzt waren, der Verantwortliche im Depot hat gesagt das sich alles ein bisschen angestaut hätte und das die Pakete morgen bearbeitet werden.

(Ich habe die Umstände im Depot auf Video festgehalten, da einige unserer Verpackungen auch beschädigt wurden. )


Meine Frage an dieser stelle ist, wir kann ich hier weiter vorgehen ?

Kann ich das Versanunternehmen auf Schadensersatz verklagen, der mir ja garantiert entstehen wird ?

Die AGB´s des Versandunternehmens sind auf folgender Webseite ersichtlich:

http://www.gls-group.eu/276-I-PORTAL-WEB/content/GLS/DE03/DE/500083_gls_germany_agb.htm

Ein Vertag unseres Unternehmens habe ich beigelget.

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

nach § 447 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sachen mit der Abholung der Sachen auf den Käufer über. Der Schaden liegt also beim Käufer, wenn die Sachen nicht/nicht rechtzeitig oder beschädigt beim Kunden ankommen.
Der Kunde hat wegen des Gefahrübergangs keine gesetzlichen Schadenersatzansprüche gegen Sie.
Gegen das Transportunternehmen hat er keine, weil er mit diesem keinen Vertrag hat.
Sie selbst haben gegen das Transportunternehmen zwar einen Schadensersatzanspruch aber keinen Schaden.
Sie haben in dieser Situation 2 Möglichkeiten. Entweder Sie treten Ihre Schadensersatzansprüche an Ihre Kunden ab und diese verklagen dann das Transportunternehmen oder Sie Klagen im Wege der Drittschadensliquidation auf Zahlung an Ihre Kunden.
Die Drittschadensliquidation ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt. (Palandt Rz. 105 vor § 249 BGB)

Sie müßten jedoch in jedem Einzelfall nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Transport- und Speditionsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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