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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Verleumdung/üble Nachrede

Am 20.06.2009 wurde mein Mann vor 50 Trauernden auf dem Friedhof in der Trauerrede während seiner Abwesenheit beleidigt.

Sachverhalt

Matthias hätte seine Brüder Manfred und gerne nochmal gesehen und jetzt
heucheln Sie hier die Trauer vor.

Wie sieht hier eine Klage auf Verleumdung aus ? Was muss getan werden ? Wie ist der Erfolg ?

Dr. Lars Nozar

Hallo, ihre Frage ist recht "dürftig" und kann nur ansatzweise beantwortet werden. Es kommt immer auf den genauen Wortlaut, die genaue Gestik sowie auf die Gesamtumstände an. Nicht alles, was eine Person als Beleidigung empfindet, ist juristisch - strafrechtlich - eine Straftat nach den §§ 185 pp. StGB. Auch müssen Sie zwischen Beleidigung und Verleumdung unterscheiden. Eine Beleidigung wird meist inter partes - also dem Gegenüber - ausgesprochen. Eine Verleumdung ist eine Ehrverletzung die gegenüber Dritten (z.B. in einer Trauerrede) kundgetan wird. Maßgeblich ist jeweils das die "Missachtung" des Betroffenen zum Ausdruck kommt. Dieser wiederum muss sich "beleidigt; in seiner Ehre getroffen" fühlen. Wie gesagt, insofern kommt es immer auf den Einzelfall an.
Sie müssen bedenken, dass Sie - wenn Sie eine strafrechtliche Verfolgung erstreben - einen förmlichen Strafantrag bei jeder zur Annahme von Anzeigen geeigneten Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft etc.) stellen. Ohne diesen Strafantrag kann auch die Staatsanwalschaft nichts machen so dass Sie diese quasi Ausschlussfrist beachten sollten. Insofern Sie den Weg gegangen sind, ist es (es sei denn es handelt sich um einen "Wiederholungstäter" oder das sog. "öffentliche Interesse" wird bejaht) oftmals und weit überwiegend so, dass das Verfahren "mangels öffentlichen Interesse" eingestellt wird und Sie auf den Privatklageweg verwiesen werden. Dann müssen Sie gerichtlich selbst eine Antragsschrift einreichen. Zuvor ist jedoch die Durchführung eines Schlichttungsverfahrens vor einem Schiedsmann notwendig durchzuführen. Ob - wenn Sie dies durchlaufen haben - das Gericht dann zu einer Verurteilung kommt, kommt immer auf den Einzelfall an.
Insofern ist der Begriff "Erfolg" eigentlich unrichtig. Vielmehr kommt es darauf an, was zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens nötig ist. Und das kann eben auch ein verurteilendes Strafurteil gegen den Täter sein.
Insgesamt sehen Sie, dass der Weg doch recht kompliziert gestaltet sein kann. Von daher rate ich Ihnen sich auf dem obigen Weg (wenn Sie diesen gehen wollen) von einem erfahrenen Anwalt begleiten zu lassen.
Ich hoffe geholfen zu haben.

fadeout
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Experte für Strafrecht

Dr. Lars Nozar