Mein Vater hat mit meiner Versicherung gebürgt - verliere somit mein Geld
November 15, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Mein Vater hat für seinen albanischen Freund mit meiner Versicherung
bei der Bank gebürgt. Meine Mutter hatte damals eine Versicherung bei der Alianz (für meine Ausbildung, dass hatte Alianz mir mit geteilt) in Auftrag gegeben. Der Albaner hat noch 15 000 Euro schulden. Die Bank weiss das meine Versicherung im Dezember 2009 ausbezahlt wird und hat meine Versicherung einbehalten. Also muss ich jetzt die schulden dieses Mannes abzahlen und hab 12 000 Euro verloren. Ich möchte wissen ob ich dagegen Klagen kann oder ob mein Vater nicht mit meiner Versicherung hätte bürgen düfren...da diese doch für mich bestimmt war.
Mit freundlichen Grüßen,
Jazzy
Sehr geehrte Ratsuchende ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung hat Ihre Mutter für Sie als Bezugsberechtigte i.S.v. § 328 BGB einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen.
Daher hat Ihr Vater grundsätzlich gar kein Recht gehabt, die Auszahlung aus dieser Versicherung auf eigene Faust als Bürgschaft einzusetzen. Ihr Vater war ja noch nicht einmal Vertragspartner der Versicherung, wenn ich es richtig verstanden habe. Meines Erachtens handelt es sich bei dem Bürgschaftsvertrag insoweit um einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter.
Im Ergebnis rate ich Ihnen daher dringend an, einen Kollegen vor Ort mit der abschließenden Klärung der Sachlage und der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber der Bank und notfalls auch gegenüber Ihrem Vater zu beauftragen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagabend!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
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