Anonyme Ordnungswidrigkeitsanzeige
Mai 21, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Eine anonyme Ordnungswidrigkeitsanzeige erstellt mit einem Textverarbeitungssystem unter falschen Namen
ohne handschriftliche Unterschrift ans Ordnungsamt verschickt.
Ist das strafbar und zählt dies als Urkundenfälschung ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB muss keine eigenhändige Unterschrift aufweisen. Es reicht aus, wenn aufgrund der Namensangabe z.B. in der Kopfzeile oder unterhalb der Anzeige eindeutig ein Aussteller erkennbar ist.
Wenn diese als Aussteller der Anzeige genannte Person im Wahrheit nicht die Anzeige geschrieben hat, sondern eine andere Person die Urkunde mit falschem Aussteller zur Täuschung im Rechtsverkehr verfasst hat, wird man von einer vollendeten Urkundenfälschung ausgehen müssen,
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Wilking, Rechtsanwalt
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