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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Anonyme Ordnungswidrigkeitsanzeige

Eine anonyme Ordnungswidrigkeitsanzeige erstellt mit einem Textverarbeitungssystem unter falschen Namen
ohne handschriftliche Unterschrift ans Ordnungsamt verschickt.

Ist das strafbar und zählt dies als Urkundenfälschung ?

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB muss keine eigenhändige Unterschrift aufweisen. Es reicht aus, wenn aufgrund der Namensangabe z.B. in der Kopfzeile oder unterhalb der Anzeige eindeutig ein Aussteller erkennbar ist.
Wenn diese als Aussteller der Anzeige genannte Person im Wahrheit nicht die Anzeige geschrieben hat, sondern eine andere Person die Urkunde mit falschem Aussteller zur Täuschung im Rechtsverkehr verfasst hat, wird man von einer vollendeten Urkundenfälschung ausgehen müssen,

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Wilking, Rechtsanwalt

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Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

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Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
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Fax: 0441-7779346
E-Mail: info@jan-wilking.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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26122 Oldenburg

Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

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